Wird man für befähigt gehalten, ist zusätzlich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vonnöten, die 30 bis 40 Euro pro Jahr kostet. Hinzu kommt die Verpflichtung, den Hund nicht länger als 24 Stunden allein auf einem Balkon oder in einem Innenhof zu belassen. Und wenn eine Hündin ohne behördliche Erlaubnis Junge wirft, so ist das ebenfalls ein Vergehen. Wer zuwiderhandelt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.
Auch Katzen werden mit dem neuen Gesetz unter sehr viel strengeren Schutz gestellt. Das gilt auch für sogenannte „Gemeinschaftskatzen“, die im Volksmund seit eh und je Straßenkatzen genannt werden. Die dürfen ab jetzt maximal kastriert, aber nicht mehr getötet werden. Gleiches gilt für alle Tiere in einem öffentlichen oder privaten Tierheim. Der im Gesetz detailliert vorgeschriebene Schutz von Straßenkatzen hat auf Mallorca bereits einen Wissenschaftler auf den Plan gerufen. Katzen seien ohne das neue Gesetz bereits „ein gravierendes Problem“, erklärte der Biologe Miquel Capó vor wenigen Wochen in den Medien, „besonders auf Inseln“. Auf Formentera droht die Pityusen-Eidechse auszusterben. „Die Katzen spielen mit ihnen, bis sie sterben,“ sagt Capó, „sie folgen ihrem Instinkt.“ Den Tieren jetzt einen Freifahrtschein auszustellen, werde nach Meinung von Capó „unübersehbare Kollateralschäden“ für das Ökosystem auf den Inseln nach sich ziehen.
Diese Vierbeiner wie auch Hunde und Frettchen dürfen im Übrigen in Geschäften nicht mehr verkauft werden, Zirkusnummern mit Elefanten oder Löwen werden generell untersagt. Und es gibt eine Reihe von Tieren, die man gar nicht halten darf. Dazu gehören neben exotischen Kreaturen wie vietnamesischen Schweinen, Spinnen, Echsen aller Art, Geckos oder Schlangen, die seit ewigen Zeiten allseits beliebten Meerschweinchen, Hamster und Schildkröten. Exemplare der zuletzt genannten drei Arten sind überall im Rest von Europa ausdrücklich erlaubt, wer sie jedoch künftig in Spanien hält, muss mit Bußgeldern zwischen 600 und 30.000 Euro rechnen.
Immerhin: Zum Verzehr gedachte Tiere dürfen aber weiter getötet werden, das sind in Spanien jährlich etwa 800 Millionen Hühner, 56 Millionen Schweine, 41 Millionen Kaninchen, neun Millionen Schafe, 2,4 Millionen Kühe, 1,2 Millionen Ziegen und ungezählte Fische und anderes Meeresgetier. Ebenfalls ausgenommen von dem „ Gesetz des Schutzes, der Rechte und des Wohles der Tiere“ sind Kampfstiere und Jagdhunde. Letztere riefen am Wochenenden Tausende von Menschen in zahlreichen Städten Spaniens auf die Straße, die sowohl Jagd- als auch Kettenhunde im ländlichen Raum gleichermaßen geschützt sehen wollen wie Haustiere.
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Es wird für uns gesorgt wie auch für das Tierwohl. Residenten sollen Katalan lernen, Hundhalter benötigen einen Tierführerschein und sicher auch sinnvoll, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Eine Rundum-Vollkasko Vor- und Fürsorge, was wollen wir mehr als sorglos in den Tag. Es gibt leider auch Themen, die mehr Anlass zur Sorge sind, wenn der Blick Richtung Sonnenaufgang schweift.