Zwei Polizisten patrouillieren an der Playa de Palma. | Archiv Ultima Hora

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Ein Gericht auf Mallorca hat eine Frau freigesprochen, die des Diebstahls von sechs Rucksäcken an der Playa de Palma beschuldigt worden war. Der Richter hob in seinem Urteil hervor, dass keiner der Geschädigten das Gesicht der Angeklagten gesehen habe und ihr die Taten deshalb nicht zweifelsfrei nachzuweisen seien.

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Die Ereignisse, für die die Verdächtigen angeklagt worden war, hatten sich am 27. Juli 2021 gegen ereignet. Sechs junge Menschen nahmen ein Bad im Meer und ließen ihre Rucksäcke (mit sechs Mobiltelefonen und 300 Euro in bar) am Strand liegen. Eine Frau soll diese dann gestohlen haben. Ein Ehepaar, das vor Ort war, teilte den Opfern des Diebstahls mit, dass es sich um jene nun freigesprochene Frau handelte. Sie teilte ihnen den Namen mit und halfen ihnen, sie auf Facebook zu finden. Mithilfe der Polizei wurde die Verdächtige identifiziert. Das Ehepaar, das als Zeugen auftrat, erschien jedoch nicht bei der Verhandlung auf der Polizeiwache.

Das Mobiltelefon eines der Opfer konnte geortet werden. Auch ein Mann, der außerhalb des Strandes auf die Frau wartete, soll an dem Vorfall beteiligt sein. Ein Polizeibeamter gab ferner an, dass er keine Angaben zu dem Paar machen konnte, das die Rucksackdiebin gesehen hatte. Aufgrund dieser unübersichtlichen Ermittlungsergebnisse bliebt dem Gericht keine andere Wahl, als die Angeklagte freizusprechen.