Vergangene Woche platzte in den Mammut-Ermittlungen gegen den Vergnügungsunternehmer Bartolomé "Tolo" Cursach die erste Bombe: Die Staatsanwaltschaft reduzierte ihre Haftforderung von achteinhalb auf eineinhalb Jahre. Der Mega-Park-Chef muss also nicht wirklich damit rechnen, ins Gefängnis zu kommen. In Spanien werden Haftstrafen von unter zwei Jahren für gewöhnlich zur Bewährung ausgesetzt.
An diesem Montag dann eine weitere Überraschung: Auch der Ex-Richter Manuel Penalva und der Ex-Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán, die in dem Verfahren gegen Cursach über einen längeren Zeitraum die Ermittlungen leiteten, werden sich vor Gericht verantworten müssen. Ihnen werden in einem 300 Seiten langen Gutachten des Obersten Gerichtshofs der Balearen unrechtmäßige Verhaftungen und Nötigung von Zeugen vorgeworfen – nicht nur im Fall Cursach, sondern auch in einem weiteren, mittlerweile zu den Akten gelegten Verfahren. Der Gerichtshof widerruft damit das Ergebnis der Ermittlungen eines Richters, der zu dem Ergebnis kam, dass Penalva und Subirán allenfalls Geheimnisverrat vorgeworfen werden könne.
Sowohl Subirán als auch Penalva waren 2018 vom Fall Cursach abgezogen worden. Penalva wurde im vergangenen Jahr in den Zwangsruhstand versetzt. Neben den beiden Juristen müssen sich dann auch mehrere Beamte der Lokalpolizei verantworten, unter anderem wegen Amtspflichtverletzung.
In dem Prozess, der am Montag, 13. Juni beginnt, soll unter anderem geklärt werden, inwieweit die Unternehmen von Tolo Cursach in den vergangenen Jahren in den Polizeiskandal von Palma verwickelt waren. Die Anklage wirft Cursach vor, Polizeibeamte gezielt geschmiert zu haben, die im Gegenzug seine Lokale vor Kontrollen bewahrten. Zudem soll Cursach erheblichen Einfluss auf Entscheidungsträger in Inselbehörden und der Verwaltung gehabt haben.
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