Beamte der Guardia Civil haben in Alcúdia im Norden von Mallorca einen 19-Jährigen festgenommen, der eine 18-jährige Deutsche sexuell missbraucht haben soll. Die junge Frau hatte geäußert, den dänischen Staatsbürger am Montag an einer Bushaltestelle kennengelernt zu haben.
Junger Mann soll 18-jährige Deutsche auf Mallorca missbraucht haben
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10 Kommentare
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Ist das eigentlich nicht egal, aus welchem Land ??? Seltsam über was sich Leute aufregen können. Über die Tat selbst regt sich keiner auf.....
Aha! Wie ich's mir dachte. Selbstverpflichtung eines ohne jede demokratische Legitimation durch Selbstzündung entstandener Presserat.. hört sich toll und wichtig an. 1. MM ist wohl eine unter spanischem Recht erscheinende Publikation. Kann mir nicht vorstellen, dass MM erst einen deutschen Presserat fragen muss.. 2. Ist in diesem selbst zusammengeschusterten Kodex von "soll nicht" und "Minderheiten" die Rede. Hier wurde über eine Nationalität/Staatsangehörigkeit berichtet. 3. Ist die Öffentlichkeit, ja und auch ich gehöre dazu.., bei solchen Vorfällen steht's daran interessiert, welcher Nationalität, religiöser Minderheit oder ethnische Abstammung der Täter/Verdächtige angehört! 4. Kein freier Journalist (incl. m/w/d/sonstwer) ist diesem Kodex verpflichtend unterworfen. Dieses Machwerk stellt den Versuch dar, unabhängige Berichterstattung im Voraus zu manipulieren bzw zu unterdrücken. Kein Journalist ist dafür verantwortlich inwieweit der Informierte die Berichterstattung für seine Zwecke ausnutzt. Bewusst falsche oder Straftat bewährte Berichterstattung ist durch die allgemeinen Gesetze wie Verleumdung, Beleidigung abgesichert. Ähnliches gilt für irgendwelche Ehtikräte in D, die nicht einmal Grundrechte von Sonderrechten und Privilegien unterscheiden können.
Pressekodex (Richtlinie 12.1): "In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte. (...) Stets hilfreich ist es, wenn Leser die Entscheidung der Redaktion aus dem Beitrag selbst heraus nachvollziehen können." Quelle: Trägerverein des Deutschen Presserats e.V. Fritschestr. 27/28,10585 Berlin Ausführlich für politisch Interessierte: www.presserat.de/leitsaetze-zur-richtlinie-12-1.html
@M.ajorcus: du meinst wohl DEINEN Kodex. Wenn es so ein Pressekodex geben würde, würden 99% der Medien dagegen verstoßen. Du solltest, bevor du was schreibst, überlegen, was du schreibst..Zudem hast du ein riesiges Problem damit wenn die Nationalität genannt wird: wenn ein Opfer deutsch ist, kommt von dir ein kleiner Kommentar..Wenn ein Täter Deutscher ist, das hörst du garnicht gerne...vielleicht doch national eingestellt?
Also da muss ich jetzt M mal in Schutz nehmen. Ja, es gibt einen Pressekodex, zudem sich Journalisten und Pressefotografen bekennen müssen, wollen sie ihren Presseausweis und damit auch Akkreditierungen behalten. Es ist kein Gesetz, sondern eine Verhaltensanweisung. Dazu gehört übrigens auch, dass man keine Zahlen über Selbstmorde veröffentlicht. Wer sie dennoch vorliegen hat, dem ereint noch eine traurige Seite der Corona-Maßnahmen. Aber wie gesagt, man darf nicht darüber berichten. Und ja, es wird darin nahegelegt, je nach Sachverhalt und je nach betroffener Nationalitäten, diese nicht zu nennen, wenn absehbar ist, dass dadurch Anlass für Diffarmierung oder Hass oder Gewalt gegen diese Bevölkerunggruppe entstehen kann. In Deutschland kennen wir das zu genüge mit der Problematik der Israeliten/Juden oder der Türken. Allerdings ist derzeit weder eine dänische noch eine deutsche Nationalität in solche durch starke Vorurteile geprägte Konfliktlage verwickelt. Deshalb wird sie wohl auch genannt werden dürfen. Pressekodex kann man auch mal googlen.
Das nennen der Staatsbürgerschaft verstößt gegen die Zensur des Politkommissars „M“
Welcher Pressekodex? Wer hat den beschlossen? Und nein.. die Nennung der Staatsangehörigkeit ist nicht unerheblich, sondern notwendig! Verhindert nämlich Spekulationen und schafft Klarheit und ist für eine klare Information unerlässlich.
@M Noch schlimmer sind Ihre Kommentare.
Da hat die Richterin wohl gut zugehört ;-)
Dei Nationalitäten sind vollkommen unerheblich. Deren Nennung verfstößt gegen den Pressekodex!