Ryanair-Flieger auf dem Flugfeld auf Mallorca. | Ultima Hora

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Die von Mallorca aus auch nach Deutschland fliegende Billigfluglinie Ryanair hat erneut eine Schlappe vor Gericht erlitten. Auf Mallorca wurde sie dazu verurteilt, zwei spanischen Passagieren pro Kopf 50 Euro zurückzuerstatten, die ihnen für das Handgepäck abverlangt worden waren. Bereits in den vergangenen Jahren hatte es diverse ähnliche Urteile gegeben.

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Diese Vorgehensweise sei illegal, argumentierte das Gericht. Es berief sich auf einen Richterspruch des europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014, demzufolge die Fluglinien die Pflicht hätten, Passagiere und ihr Gepäck im Rahmen eines Ticketpreises zu befördern.

Hintergrund des jetzigen Urteils auf Mallorca sind Klagen von zwei Passagieren, denen die Mitnahme von Handgepäck nur zu einem Mehrpreis erlaubt worden war.