Polizeikontrolle während der Zeit der Ausgangssperre im Frühling. | Ultima Hora

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Ein Gericht in Palma de Mallorca hat eine Frau, die im Frühling viermal die damals coronabedingt geltende Ausgangssperre missachtet hatte, zu einem halben Jahr Haft verurteilt. Die Russin namens Marina F. sei von der Polizei in der Balearen-Hauptstadt dreimal darauf hingewiesen worden, was ihr Verhalten für sie für Konsequenzen haben könne, äußerte die Richterin zur Begründung. Der Angeklagten sei dies egal gewesen.

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Der Frau sei es allein darum gegangen, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen, fügte die Juristin hinzu.

Die Russin war zum ersten Mal am 21. März, danach am 27. März, später am 10. April und dann am 12. April angetroffen worden. Zur Urteilsverkündung erschien die Angeklagte nicht, der Spruch wurde in Abwesenheit verkündet.