Der Angeklagte hatte behauptet, aus einer Notlage heraus gehandelt zu haben. | UH

TW
0

Ein Gerichtshof hat die Verurteilung eines Hausbesetzers in Palma de Mallorca bestätigt. Mit der Begründung, er habe sich in einer Notlage befunden, hatte der Angeklagte gegen das Urteil des Untersuchungsgerichts Widerspruch eingelegt.

Das Gericht wies die Berufung ab. Zur Begründung hieß es, der Angeklagte habe weder staatliche Hilfen noch eine Sozialwohnung beantragt hatte, um seine vorgebliche Notlage zu lindern.

Ähnliche Nachrichten

Dem Hausbesetzer wird außerdem vorgeworfen, "sich geweigert zu haben, das Haus zu verlassen, mit der Begründung, er habe es gemietet und Miete für einen Monat bezahlt". Dafür gebe es keinerlei Beweise, hieß es weiter.

Das besetzte Gebäude gehörte einer Bank. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass die Eigentümer den Angeklagten offiziell zum Verlassen der Immobilie hätten auffordern müssen. Dies wurde vom Gericht abgewiesen. Der Angeklagte wurde aufgefordert, das Haus unverzüglich zu verlassen und die verhängte Geldbuße zu zahlen.