Renata G. mit ihrem Anwalt Miguel Ángel Ordinas auf dem Weg zum Gericht in Palma. | Ultima Hora
Mallorca17.09.20 11:16
Die Frau, die in der Johannisnacht des Jahres 2018 in Sa Ràpita im Süden von Mallorca eine Jugendliche totgefahren hatte, muss definitiv ins Gefängnis einrücken. Ein Gericht in Palma lehnte das Ersuchen des Anwalts der polnischen Staatsangehörigen Renata G. ab, ihr nach der Verurteilung zu vier Jahren die Haft hinter Gittern zu ersparen.
3 Kommentare
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@ Thomas. Ich Stimme Ihnen ABSOLUT zu. Es ist eine FRECHHEIT solche LÄCHERLICHEN Gründe anzuführen. Hat ihre Eltern verloren innerhalb eines Jahres. Haben andere Menschen auch. Also ab in den Knast. 4 Jahre ist noch milde
Trunkenheit schützt vor Strafe nicht. Das ist auch gut so !
"Der Rechtsbeistand hatte die Tatsache, dass sie zum Zeitpunkt des Unfalls betrunken gewesen war, als Argument angebracht." Ich finde es immer wieder interessant, dass der Zustand des betrunken seins als strafmindernd herangezogen wird. Meiner Meinung nach sollte dies zur Strafverschärfung führen. Wer saufen kann, kann auch seine Strafe absitzen.