Rollköfferchen packen und geschäftlich zwischen Mallorca und Deutschland, der Schweiz oder Österreich „pendeln”. Für viele Mallorca-Residenten beruflicher Alltag. Wie sieht es aktuell damit aus? 
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Carmen Gunkel reist gerne. Und das nicht nur privat. Die Kieferorthopädin betreibt eine Praxis in Palma und eine im schwäbischen Esslingen, bei Stuttgart. In normalen Zeiten rückte sie Patienten in Palma montags und freitags die Zähne zurecht, die schwäbischen Patienten konnten dienstags und mittwochs mit ihr rechnen. ?Das bedeutet für mich keinen Stress?, betont die gebürtig aus Frankfurt stammende Medizinerin. Ihre Kinder leben auf Mallorca, gingen hier bereits zur Schule. Das zweite Standbein in Deutschland baute sie sich aus wirtschaftlichen Aspekten auf.

Sie ist mit diesem Arbeitsmodell nicht alleine. Fragt man deutschsprachige Residenten, warum sie ausgerechnet Mallorca als zweiten oder ersten Wohnsitz gewählt haben ? obwohl sie beruflich viel im Ausland zu tun haben ? erhält man oft die Antwort: Mallorca ist wunderbar angebunden. In nur zwei Stunden ist man in Hamburg, München, Frankfurt. Die günstigen Flüge tun ihr Übriges, den ?Mallorca-Pendlern? eine solche Mobilität zu ermöglichen. Wer geschickt bucht, kann für unter hundert Euro hin- und zurückfliegen.

Für viele hat es sich jetzt aber ?ausgependelt?. Die Flugfrequenzen haben zwar wieder zugenommen, aber Quarantäneregelungen und Testpflicht in Coronazeiten machen das unbeschwerte Hin- und Herjetten schwierig bis fast unmöglich.

Einige pendeln weiter, denn offiziell sind Grenzgänger, also Menschen die beruflich bedingt von einem Land zum anderen reisen müssen, von dieser Quarantäneregelung ausgenommen. Die entsprechenden Nachweise müssen natürlich vorliegen. Diese Reisenden sind dann auch nicht verpflichtet, den Test zu machen. ?Sie können sich jedoch bis 72 Stunden nach Einreise kostenlos testen lassen, wenn sie das möchten?, so die Information auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

In Deutschland liegen die Handhabe und die Auflagen, wie die Regeln umgesetzt werden, bei den Ländern. Für genaue Informationen muss man sich an das jeweilige zuständige Ministerium im Zielbundesland des geplanten Aufenthaltsortes wenden.

Mitunter kein ganz leichtes Unterfangen, denn in jedem Bundesland kann ein anderes Ministerium zuständig sein. In Baden-Württemberg ist es zum Beispiel das Ministerium für Soziales und Integration. Dort heißt es: Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Personen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar durch ihren Beruf veranlasst ein- und ausreisen. Weiter sind davon ausgenommen Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben, unabhängig vom Grund der Reise.

In Rheinland-Pfalz nimmt sich ein Corona-Kommunikationsstab des Themas an. Dort gelten ähnliche Regeln für Menschen, die ?täglich oder bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst einreisen?. Die erlaubte Aufenthaltsdauer in einem Risikogebiet liegt hier bei 72 Stunden. Ein formloses Schreiben, die die zwingend notwendige berufliche Einreise belegt, genügt.

Der häufig monierte Flickenteppich des deutschen föderalen Systems hat auch Carmen Gunkel die Sache erschwert. Sie hat mehrere offizielle Seiten von Ämtern durchforstet. Angefangen beim Auswärtigen Amt bis hin zum Robert-Koch-Institut ? doch die konkreten Informationen waren schwierig zu bekommen. Eine Selbstbescheinigung als Praxisinhaberin reiche nicht, teilte man ihr bei der Polizei in Baden-Württemberg mit. Sie müsse nachweisen, dass sie sowohl in Palma als auch in Esslingen die Zulassung für eine Praxis hat.

Wer nicht ganz so hochfrequent pendelt, kann es etwas lockerer angehen. Rafael Barber-Llorente ist Mallorquiner, spricht aber Deutsch wie ein waschechter Hanseat. Dies verdankt er einer Kindheit im deutschen Internat und einem Studium in Deutschland. Sein Zuhause ist sowohl Mallorca als auch Hamburg. Beruflich ist er häufig in München und der Schweiz unterwegs. ?Manchmal wusste man morgens nicht, dass man am Nachmittag einen Termin im Ausland hatte?, erzählt er. So läuft es jetzt nicht mehr. Er hat deutlich entschleunigt und die Verweildauer bei seinen Reisen verlängert, um sowohl Test als auch, falls nötig, die Quarantäne in voller Länge durchziehen zu können. ?Aus Rücksicht meinen Mitmenschen gegenüber?, betont er. Er greift jetzt, wie viele, auf die Möglichkeiten durch Online-Konferenzen zurück. ?Bei mir findet ein Umdenken statt?, sagt der Jurist.

Carmen Gunkel hält sich streng an die Hygienevorschriften. Sie glaubt an die Wirkung von regelmäßigem Händewaschen und Abstand. Dass dies bei vielen noch nicht verinnerlicht ist, zeigt eine Anekdote aus ihrem Praxisalltag. ?Ich hatte einen Seifenspender in der Patiententoilette. Der war nach zwei Jahren immer noch nicht aufgebraucht.?

Selbst wenn man von der Test- und Quarantänepflicht als Berufspendler ausgenommen ist, sich aber trotzdem testen und zügig wieder arbeiten möchte, ist dies bei etwas Organisation und gut funktionierenden Testzentren in Deutschland möglich. Test am Freitag, Ergebnis übers Wochenende, Arbeitsbeginn am Montag. Doch wenn Deutschland die aktuell noch kostenlosen Testmöglichkeiten einstellt, wird sich die Situation ändern.

Für einige hat es sich sicherlich zunächst ?ausgependelt?. Für andere gilt: Wer die Hygieneregeln einhält und die entsprechenden Nachweise hat, darf relativ unbesorgt weiter pendeln.

Kontakt für das Bundesland Rheinland-Pfalz: cvd@stk.rlp.de