Bei den 62 Sanitätern handelt es sich um Krankenschwestern des Roten Kreuzes, Mitarbeiter der balearischen Gesundheitsbehörde IB-Salut und extra angestellte Zusatzkräfte. Die Prüfer bilden jeweils Vierer-Teams, die an den Einreiseportalen der Insel die Passagiere überprüfen. Die Ankommenden machen in dem Fragebogen Angaben zu ihrer Gesundheit sowie zu ihren persönlichen Kontaktdaten.
Die Teams überprüfen die Angaben in den Formularen und messen die Körpertemperatur der eintreffenden Urlauber und rückreisenden Residenten. Beträgt die Temperatur weniger als 37,5 Grad, können die Passagiere ihren Weg fortsetzen. Wird eine erhöhte Körpertemperatur festgestellt, nimmt das medizinische Personal den Betroffenen in Augenschein. Ohne Covid-19-Symptome darf der Passagier mit Fieber zu seinem Endziel weiterreisen.
Bei Verdachtsfällen auf das Coronavirus wird indes im Krankenhaus ein PCR-Test durchgeführt. Fällt dieser positiv aus, wird der Betroffene samt seinen mitreisenden Familienangehörigen in einer alternativen Ferienunterkunft untergebracht und muss dort eine Quarantänezeit überbrücken. Für diesen Zweck hat die Balearen-Regierung eine Reihe von Ferienanlagen auserkoren. Wenn sich die Infektionssymptome verschlimmern, wird der Patient ins Krankenhaus eingewiesen.
Die Balearen-Regierung hat dieses Verfahren in der Praxis seit längerem umgesetzt. Bisher sind jedoch nicht allzuviele Urlauber und Rückkehrer nach Mallorca gelangt. Die Regionalregierung behält diese Kontrollen bis 30. Juni bei. Anschließend soll diese Aufgabe von der spanischen Zentralregierung übernommen und ausgeführt werden, hieß es weiter.
Der spanische Gesundheitsminister Salvador Illa hatte bereits am Freitag angekündigt, dass das Kontrollsystem der Balearen mit der dreifachen Überprüfung von nun an im gesamten Land Anwendung finden solle.
2 Kommentare
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@wala Sie zahlen bestimmt nicht dafür.
Bei Verdachtsfällen auf das Coronavirus wird indes im Krankenhaus ein PCR-Test durchgeführt. Fällt dieser positiv aus, wird der Betroffene samt seinen mitreisenden Familienangehörigen in einer alternativen Ferienunterkunft untergebracht und muss dort eine Quarantänezeit überbrücken.Im Umkehrschluss müsste alle Personen die mit im Flieger gesessen haben, dasselbe "Schicksal" erleiden. Oder sind die in diesem Fall Betroffenen, im Privat Flieger angekommen.Wer zahlt den Rückflug, wenn die 14 Tage oder länger in so einem Stall verbringen müssen, bis die Symptome/verschwunden/gemindert sind, die eine Ausreise erlauben, aber der Aufenthalt nur für 8 Tage gebucht wurde?