- Vom Kleinkindalter bis einschließlich der vierten Klasse der Grundschule werden feste Unterrichtsgruppen mit maximal 20 Schülern gebildet. Dort muss kein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten und auch keine Maske getragen werden, wenn sie sich nur im Klassenraum aufhalten.
- Sicherheitsabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht gelten ab dem fünften und sechsten Jahr der Primar- und Sekundarstufe. Die Maske wird obligatorisch sein, wenn Schüler außerhalb des Klassenraumes den geforderten Abstand nicht einhalten können.
- Schulen sollen eher Außenräume für Bildungs- und Freizeitaktivitäten nutzen.
- Die Schüler haben häufige und sorgfältige Handhygiene zu befolgen, das Berühren von Nase, Augen und Mund ist zu vermeiden. Es sollen Einwegtücher verwendet werden.
- Jede Schule verfügt über einen Kursstart- und Notfallplan und eine Person, die für alles im Zusammenhang mit Covid-19 verantwortlich ist.
- Die Schulen werden mindestens einmal pro Tag und die Toiletten mindestens dreimal täglich gereinigt.
- Vorgeschrieben ist die häufige Belüftung der Räume und möglichst langes Offenhalten der Fenster, wenn es die Wetterbedingungen erlauben.
- Wenn eine Person beginnt, Covid-19-Symptome zu entwickeln, wird sie in einem Raum isoliert. Außerdem werden Kontaktpersonen ausfindig gemacht und die Familie wird kontaktiert. Bei ernsten Symptomen wird das örtliche Gesundheitszentrums oder Notfallteams unter der 112 hinzugezogen. (dise)
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