In Palma war ein Lehrer aus dem Schuldienst entlassen worden, weil er kein Katalanisch kann. | Archiv

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Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat nun ein Urteil gegen eine weiterführende Schule in Palma, die einen Leher entlassen hatte, weil er nicht Katalanisch lernen wollte, bestätigt. Das Vorgehen der Bildungseinrichtung sei überzogen und gesetzeswidrig gewesen, so die Juristen.

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Die halbstaatliche Schule hatte den Lehrer, der dort seit 1991 unterrichtete, vom Dienst suspendiert, nachdem das balearische Bildungsministerium wegen "sprachlicher Mängel" keine Mittel mehr für dessen Gehalt und die damit verbundenen Sozialabgaben zur Verfügung gestellt hatte.

Die Entscheidung der Schule jedoch sei wegen zahlreicher Verfahrensfehler nichtig. So sei der betroffene Lehrer mehrfach nicht über seine Rechte und Pflichten informiert worden. Obwohl ein Gesetz aus dem Jahr 2001 nachweisbare Katalanischkenntnisse für Dozenten vorschreibt, sei dem Lehrer in diesem Fall kein Verstoß vorzuwerfen.