Dieser "Chiringuito" an der Cala Mondragó steht in einem Naturschutzgebiet. | Archiv

TW
0

Das balearische Umweltministerium stellt erneut die Rechtmäßigkeit bestimmter Strandbars, sogenannter "Chiringuitos", in Naturschutzgebieten auf Mallorca infrage. Um sich ein Bild vom Zustand von insgesamt zehn solcher Buden zu machen, hat der Generaldirektor für Naturraum, Llorenç Mas, jetzt ein Schreiben an die für die Strände zuständige Küstenbehörde geschickt. Geklärt werden soll, ob Strandkioske in Vogelschutzgebieten oder sonst unter Naturschutz stehenden Bereichen legal sind oder nicht.

Es ist bereits das zweite Mal, dass die Regierung diese Art von Brief an die Küstenbehörde schickt. Bereits 2017 hatte sie eine ähnliche Maßnahme ergriffen, allerdings mit einem ihrer Meinung nach nicht zufriedenstellenden Ergebnis. "Damals hat die Küstenbehörde eine sehr laxe Antwort gegeben, bei der wir die Rechtmäßigkeit der einzelnen betroffenen Einrichtungen nicht erkennen konnten, sodass wir jetzt erneut um eine Stellungnahme bitten mussten", so Mas.

Im Einzelnen handelt es sich um die Strandbars an den Playas von Cala Mondragó (Santanyí), Sa Calobra (Escorca), S'Àguila und Cala Mesquida (Capdepera), Estellencs, Llosa de l'Ullal (Pollença), Es Dolç (Ses Salines), Cala Deià, Cala Mago und Portals Vells (Calvià).

Die Situation dieser Strandbars, insbesondere jener im Naturpark Mondragó, könnte ähnlich aussehen wie am beliebten Es-Trenc-Strand. Dort hatten die fest installierten Strandlokale abgerissen werden müssen, nachdem der Oberste Spanische Gerichtshof geurteilt hatte, dass solche Installationen in Naturschutzgebieten illegal sind. Im Zweifel also könnte auch einige der Lokale, die nun überprüft werden, ein ähnliches Schicksal ereilen. (cze)