Elektroroller gehören wie hier an Palmas Paseo Marítimo mittlerweile zum Stadtbild. Immer häufiger kommt es allerdings zu Unfällen. | Teresa Ayuda

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Weil immer mehr Menschen mit Elektrorollern auf Mallora unterwegs sind, drängen zahlreiche Stadtverwaltungen auf eine spanienweite Verordnung. Einige sind bereits dazu übergegangen, eigene Regelungen zu verabschieden. Was Nutzer nun beachten müssen.

In Palma wurde bereits nach den Kommunalwahlen im Mai ein Dekret erlassen, das die Benutzung von Elektrorollern in der Stadt regelt. So gibt es ein Mindestalter von 15 Jahren. Wie bei anderen Fahrzeugen ist es nicht erlaubt, einen Elektroroller unter der Wirkung von Alkohol oder anderen Drogen zu fahren. Zudem ist es verboten, auf Gehwegen oder in Parks zu fahren. Die Verwendung eines Helmes ist keine Pflicht, wird aber empfohlen.

2017 beschloss Calviàs Bürgermeister Alfonso Rodríguez Badal, aufgrund der anhaltenden Beschwerden Elektroroller auf den Bürgersteigen des Ferienorts Magaluf zu verbieten. Die zahlreichen Unfälle, die bereits mit Elektrotretrollern passiert sind, mögen der strengen Entscheidung des Gemeindeoberhauptes recht geben. Erst in der vergangenen Woche wurde ein junger Mann in Sa Calobra schwer verletzt, nachdem er mit einem Auto zusammengestoßen war. In Palma verletzte sich ein Kind am Kopf, weil Mutter und Tochter mit ihrem Tretroller auf der falschen Straßenseite fuhren und ebenfalls mit einem Auto kollidierten.

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Auch in Manacor, Pollença und Inca arbeite man daran, so schnell wie möglich eine Verordnung zu erarbeiten. Die Fahrzeuge werden je nach Schwere und Höchstgeschwindigkeit in drei Klassen unterteilt. Elektro-Tretroller gehören zur Klasse A (Mindestalter für Fahrer zwölf Jahre), E-Scooter zur Klasse B (ab 16 Jahren), E-Dreiräder (ab 18 Jahren) bilden Klasse C.

Klasse A und B müssen auf den Radwegen und nicht den Bürgersteigen unterwegs sein. Für die Elektroroller gilt eine Höchstgeschwindigkeit von zehn Kilometern pro Stunde auf Wegen, auf denen die Bereiche für Fußgänger und Radfahrer nur markiert sind; 15 km/h bei Radwegen, die vom Gehweg abgetrennt sind, sowie 20 km/h auf Radwegen, die an Straßen entlangführen, und in Wohngebieten.

An der Playa de Palma gilt: Gefahren werden darf an der Strandpromenade zwischen dem Carrer dels Palangrés in Can Pastilla und Carrer d’Amílcar in Arenal zwischen 9 und 21 Uhr.