Der Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. | UH

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Vor seinem Opfer präsentierte sich Antonio H. M. als erfahrener Hundehändler. Nachdem der 44-Jährige dem Kläger 2014 zwei Hunde verkauft hatte, schlug er ihm vor, Geld in dieses Geschäft zu investieren und bei erfolgreichem Verkauf eine Provision zu kassieren. Doch stattdessen prellte er den Kläger um 61.000 Euro.

Von Ende 2015 bis 2016 zahlte der Kläger 26.000 Euro an den Angeklagten - angeblich für den Kauf von 42 Spitzen. Wenig später übergab er ihm nochmals 35.000 Euro für den Kauf eines deutschen Schäferhundes mit Stammbaum. Der Angeklagte behauptete, das Tier für 60.000 Euro weiterverkaufen zu wollen. Einen Teil des Gewinn sollte der Kläger erhalten.

Doch - oh Wunder - als er Ende Dezember 2016 nach Barcelona reise, um den Schäferhund zu verkaufen, konnte der Käufer den geforderten Preis angeblich nicht zahlen. Antonio H. M. kehrte nach Mallorca zurück - ohne Hund und ohne Geld.

Vor Gericht erklärte er am Montag für schuldig und wurde wegen Veruntreuung zu anderthalb Jahren Gefängnis auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt.