Auf Mallorca sind im vergangenen Jahr wieder mehr Brunnenbohrung bewilligt worden als in den Vorjahren. Generell ist die Zahl der Anträge weitgehend konstant. 2018 wurden bei der Wasserbehörde, die dem balearischen Umweltministerium unterstellt ist, 924 Anträge gestellt, davon wurden 87 Prozent (805) bewilligt.
Im Jahre 2017 waren 999 Anträge gestellt worden, 2016 waren es 942 Anträge. Von diesen wurden 2017 rund 66 Prozent (662) bewilligt, 2016 waren es 65 Prozent (617).
Um einen Grundwasserbrunnen bohren zu können, benötigen Immobilienbesitzer zum einen eine Bewohnbarkeitsbescheinigung für ihr Anwesen beziehungsweise eine Lizenz als Agrarbetrieb. Nötig sind zwei Genehmigungen, eine für die Bohrung selbst, eine zweite für die Wasserentnahme. Vorgeschrieben ist eine Wasseruhr. Die erlaubte Entnahmemenge darf nicht überschritten werden.
Im vergangenen Jahr eröffnete die Behörde 42 Anzeigeverfahren wegen des Verdachts illegaler Bohrungen oder zu hoher Wasserentnahmen.
Brunnen, die nicht mehr in Betrieb sind oder über keine Genehmigung verfügen, müssen je nach Bodenbeschaffenheit mit Gesteinsmaterial aufgefüllt werden. Die Öffnung ist zudem mit einem Betonverschluss zu versiegeln. Er muss einen Meter in die Tiefe reichen.
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