Auch ohne Fotos werden die Beteiligten diese Hochzeit noch lange in Erinnerung behalten.

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Zwei Fotografen müssen an ein Hochzeitspaar insgesamt 3500 Euro Entschädigung plus Zinsen zahlen. Sämtliche Bilder der Feier, die vor drei Jahren in Consell stattgefunden hatte, sind von der Chipkarte der Kamera gelöscht worden. Ein Amtsgericht in Palma war der Ansicht, dass der letztlich ausführende Fotograf grob fahrlässig gehandelt hatte.

Das Geschäftsverhältnis zwischen dem ursprünglich vorgesehenen Fotograf und seinen Auftraggebern hatte schon problematisch begonnen. Nachdem die Braut und die Schwester des Bräutigams einen Profi beauftragt hatten, musste dieser wegen eines familiären Notfalls den Auftrag kurzfristig an einen Kollegen übergeben.

Dieser fotografierte zwar wie vereinbart sowohl die Zeremonie als auch Teile der anschließenden Feier, hatte dann aber Probleme mit der Speicherkarte. Kein einziges Foto konnte mehr ausgelesen werden. Der Fotograf brachte den Chip zu einem Spezialisten, der ein halbes Jahr vergeblich versuchte, die Bilder zu retten.

Am Ende boten sowohl der beauftragte als auch der eingesprungene Fotograf an, nicht nur das erhaltene Geld zurückzuzahlen sondern auch ein Gratis-Shooting mit den beteiligten Personen zu machen. Einer der Hochzeitsgäste war jedoch zwischenzeitlich verstorben, so dass das Hochzeitspaar keine neuen Fotos mehr haben wollte.

Die Braut und ihre Schwägerin forderten stattdessen vom Fotografen, dem sie den Auftrag erteilt hatten, 12.000 Euro. Das Gericht setzte die Entschädigungssummer aber auf 3.500 Euro fest, 1750 pro Fotograf. Außerdem erhält die Schwägerin 300 Euro Schmerzensgeld.