Ein Bild von der letzten Waffenversteigerung der Guardia Civil. | R. S.
Palma, Mallorca20.11.17 12:11
Auf den Balearen gibt es 41.754 Haushalte, die im Besitz von mindestens einer Schusswaffe sind. Das berichtet die spanische Tageszeitung Ultima Hora am Montag und beruft sich auf Daten der Guardia Civil. Demnach gebe es auf den Inseln derzeit zirka 81.000 Schrotflinten 5500 Pistolen, 14.000 Präzisionsgewehre und 8000 Polizeipistolen.
9 Kommentare
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Ganz aktuell : Oscar Pistorius , Paralympics-Weltstar . Er hatte seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und mit 4 Schüssen durch die verschlossene (!) Badezimmertüre getötet . Das waren unter diesen Bedingungen für Notwehr 4 Schüsse zu viel und hat ihm 14 Jahre eingebracht .
Hallo , Tomtom . Nein , da muss ich widersprechen . Es geht hier+mir nicht um Notwehr , sondern um die EU-weite Rechtslage und sprachliche Unkorrektheiten im Quellartikel . Die Regelungen für Waffenbesitz bei Notwehr/Notstand ist da nur ein Aspekt von vielen . Aber es ist eben das Thema , an dem jede Diskussion sich immer wieder aufhängt . Es werden dabei immer interessante Meinungen geäussert .
@knuth . Herzlichen Dank für diesen Hinweis . Dann müsste sich eigentlich auch Tschechien der EU- Waffenrechtspraxis anschliessen - früher oder später .
@Gunbert: Tschechien ist kein Euro-Land aber EU-Mitgliedsstaat.
Hmmmm - der Ärger , den die USA mit legalen Schusswaffen in Privathand haben , dürfte bekannt sein . Bei ca zehntausend Todesopfern durch Waffenanwendung jährlich muss man natürlich fragen , ob das Alles im akzeptabelen Verhältnis zueinander steht . Tschechien ist nicht Euroland , wohl aber Spanien . Die EU-Harmonisierung von Gesetzen , Ausführungsbestimmungen und Verwaltungspraxis sollte also auch auf Mallorca eurolandmässige Verhältnisse bringen . Die Insellage begünstigt das , aber sicher gibt es dort momentan andere , grössere Probleme . Irgenwo war einmal die Ansicht zu lesen : wenn auf Mallorca das Problem mit dem Kokain gelöst ist , verschwindet damit auch ein Grossteil der Beschaffungskriminalität . Und damit auch die Vorstellung , dass Opas Schrotflinte geladen im Schrank stehen müsste . Möge es so kommen .
@Gumbert - völlig richtig was Sie sagen. Deswegen bezeichenen wir dieses Land ja auch als Dümmerland. In den USA, Tschechien oder Spanien darf man sich selbstverständlich wehren ohne lange überlegen zu müssen - und in der Zwischenzeit vielleicht selbst eine Kugel oder einen tödlichen Stich zu fangen. Sie kennen ja die Faustregel mit den 7m - da bleibt selbst bei griffbereiten Waffen in der Wohnung kaum Zeit, überhaupt auch nur abzudrücken. Wie sagte doch der Tschechische Präsident Zeman so treffend, Zitat: „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“Wahre Worte Gunbert. Die Welt lacht über Dümmerland nicht nur in dieser Frage.
@Tomtom . Ja - diese Frage musste kommen , denn sie kommt immer an dieser Stelle . Praktisch ist es so : wer einen Einbrecher derart verletzt , dass der eine teure Heilbehandlung braucht , wird für die Kosten herangezogen . Je nach der Lage der Dinge droht ihm auch noch der Prozess wegen Körperverletzung . Zur Auslegung des Notwehrparagrafen gilt : der erste Schuss ist Notwehr , der zweite Schuss ist Mord . Zugriffsbereite Waffen gelten obendrein als " nicht ordnungsgemäss aufbewahrt ." Da droht berechtigterweise die Konfiszierung des Bestandes . Bei uns überigens auch , wenn der Lappen wegen Suff weg ist . Das ist Alles nicht lustig . Aber : was passieren kann , wenn jemand aus Selbstschutzgründen eine Pistole unter dem Kopfkissen verwahrt , haben wir in ( siehe ) Winnenden erlebt . 15 tote Schüler . Meine Waffen lagern im einbetonierten Kellertresor . Ich habe auch nicht den Ehrgeiz , einen Zweikampf mit einem gewaltbereiten Einbrecher anzufangen . Meine Körperliche Unversehrheit ist mein höchstes Gut .
Waffenbesitz , insbesondere Alt- und Erbbesitz , ist ein Thema , bei dem noch viele , sehr schwere Irrtümer kursieren . Darum nochmal ein Nachschlag : Registrierte Waffenbesitzer haben keinesfalls das Gewaltmonopol , auch nicht in den eigenen 4 Wänden ! Die Besitzerlaubnis ist verbunden mit Vorschriften zur gesicherten Aufbewarung von Waffen und Munition , die den Zugriff anderer Personen - auch von Familienmitgliedern - ausschliesst . Waffen und Munition sind auch streng getrennt voneinander zu lagern . Das Alles wird mit der Erteilung der Besitzerlaubnis - und um die geht es wohl im Artikeltext - umfassend geregelt . Dagegen gibt der "Waffenschein" erheblich weitreichendere Befugnisse . Die erlauben u.U. das verdeckte Tragen und nötigenfalls den Gebrauch von Schusswaffen in der Öffentlichkeit . Vermutlich dürfte die Zahl der "Waffenscheine" mallorcaweit unter 100 liegen , alles andere nennt man bei uns : Waffenbesitzkarte , WBK .
Mit "Waffenschein" meint der Autor vermutlich das amtliche Dokument aus dem hervorgeht , dass der Besitz der betreffenden Waffe gemeldet und der Besitz damit legalisiert wurde ( =WBK) . Das bedeutet - jedenfalls bei uns - nicht automatisch , dass man das Teil auch beliebig herumtragen oder gar gebrauchen darf . Dazu muss in dem Besitzerlaubnisdokument ein Vermerk sein, der Art , Ort und Weise des Gebrauches eng umreisst .