Wegen Betrügereien mit der Ferienvermietung gehen bei der Polizei auf Mallorca im Schnitt fünf Anzeigen pro Tag ein. Offenbar geht es es meistens um Internet-Manipulationen.
Das sagte der für Cyber-Delikte zuständige Inspektor Jorge Miguel Rodríguez im Gespräch mit der MM-Schwesterzeitung Ultima Hora. Die Rede ist von so genanntem "Phishing", wie man es bisher vor allem vom Online-Banking kennt. Dabei imitieren Betrüger auf professionelle Art und Weise die Internet-Auftritte von Geldinstituten oder in diesem Fall von großen Ferienvermietungsportalen. Häufig wird den Opfern zunächst ein Virus untergejubelt, das sie dann zu einer falschen Adresse führt.
Nach der Buchung werden hohe Geldbeträge überwiesen oder von der Kreditkarte abgebucht. Bei ihrer Ankunft stehen die Touristen jedoch vor verschlossenen Türen statt eine Ferienwohnung vorzufinden. Laut Polizei handelt es sich zumeist um Briten, Deutsche und Schweden. Manchmal funktioniert die Masche auch unabhängig vom Internet: Betrügerische Anbieter versprechen den Interessenten per Telefon oder Mail-Kontakt ein Mietobjekt, das ihnen gar nicht gehört, und verlangen Vorauszahlung.
Vor Phishing schützt ein regelmäßig aktualisiertes Betriebssystem sowie die Installation eines Virenscanners. Ein Zeichen besonderer Seriosität bei der Ferienvermietung ist zudem der so genannte "Sicherungsschein". (mic)
2 Kommentare
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der Link muss heißen: http://www.testberichte.de/r/produkt-meinung/fewo-direkt-ferienunterkuenfte-47725-1.html
Vor diesen Betrügereien schützt man sich am besten als Kunde, indem man neben einer moderaten Anzahlung auf Barzahlung bei Übergabe des Hauses besteht: die meisten Ferienhausportale wollen dieses jedoch untersagen und bestehen auf online-Bezahlung: so z.B. Fewo.direkt oder homeaway. Als Kunde sollte man diese wenig kundenfreundlichen und zugleich sehr teuren Portale meiden, die neben den Gebühren vom Vermieter auch noch sog. "Service-Gebühren" vom Kunden fordern (s. http://www.testberichte.de/test/produkt_tests_fewo_direkt_de_ferienunterkuenfte_p47725.html). Bei Barzahlung mit Hausübergabe sehe ich als Kunde 1., dass das Haus /die Wohnung so ist, wie sie beworben wurde und - ganz wichtig - 2., dass das Objekt überhaupt als für mich verfügbares Ferienhaus/Wohnung besteht.