Ein Mann, der Ende Oktober in Sóller im Nordwesten von Mallorca einen Deutschen Schäferhund erschossen haben soll, ist von der Guardia Civil festgenommen worden. Es handelt sich um einen Nachbarn, zu dessen Identität keine weiteren Angaben gemacht wurden.
Mutmaßlicher Hundemörder verhaftet
Zwischenfall in Sóller wohl aufgeklärt
Mehr Nachrichten
- Etwa 1500 Urlauber betroffen: Deutscher Reiseveranstalter meldet Insolvenz an
- "Frauen weinten, Männer drohten mit der Polizei": Deutsche Urlauber erleben Chaos am Mietwagenschalter
- Große US-Zeitschrift hat gewählt: Das schönste Dorf Mallorcas ist ...
- Gastwirt nicht begeistert: Melanie Müller nimmt sich die Bühne des Oktoberfests von Santa Ponça
- Promi-Auswanderer Jan Hofer: So lebt "Mister Tagesschau" auf Mallorca
11 Kommentare
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Ein ganz großes Sorry....
Danke Sylvia, Sie haben Recht! Schluß mit dem Blödsinn.
Ende gut -Alles gut.... Seid alle friedlich meine güte- miteinander u nicht gegeneinander :) Es gibt wirklich ganz andere Probleme auf der Welt.
FÜHLE MICH NICHT ANGESPROCHEN DAMIT. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 164 Falsche Verdächtigung (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen. (3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Meine güte ihr macht ja hier ein Fass auf ! Ganze Welt ist mit Meier / Müller/ Heinz / Detlef usw.... Solange man keine adresse Tel usw hier preisgibt !!!!!! Ist NIX los... Also alle ruhig bleiben u nicht so weit aussem Fenster lehnen.. Einfach nett miteinander u GRÖSSE zeigen den Menschen die noch ganz mitdenken können.. Alles Liebe an alle hier auf der Seite von MM..
Nun, die Frage von Heinz ist nicht ganz unberechtigt, wenn man sich mal überlegt wofür es hier einer namentlichen Nennung (davon ausgehend dass dieser dort existent ist) bedarf.Vielleicht sollte sich jeder mal überlegen, ob er seinen Namen hier stehen sehen will, und sich vor weiteren Antworten mal mit dem Strafgesetzbuch und dem Parag.164 beschäftigen
Hola.... Es gibt keine dummen Menschen ? Es gibt nur unterbelichtete Menschen wie der Herr hier unter uns der nicht anders kann. Ganz arme seele andere zu beneiden in so einer Plattform.
@heinz ! Warum werden sie beleidigend ? Oder fühlen sie sich stark hier im Netz ! Ich kann nicht verstehen warum Menschen hier Krieg führen und das MM dafür benutzen.Hab ich kein Verständnis für. Der Gerrit aus Cala Mondrago
Oh, Frau Ute von Borstel, wie dumm kann man eigentlich sein ?
IST DAS EVT DER HEINZ / WALTER MÜLLER ?