user DIe Frau die es nicht böse meinte. | Vor mehr als 9 Jahre

Ein ganz großes Sorry....

user Heinz | Vor mehr als 9 Jahre

Danke Sylvia, Sie haben Recht! Schluß mit dem Blödsinn.

user SYLVIA | Vor mehr als 9 Jahre

Ende gut -Alles gut.... Seid alle friedlich meine güte- miteinander u nicht gegeneinander :) Es gibt wirklich ganz andere Probleme auf der Welt.

user Werner Müller | Vor mehr als 9 Jahre

FÜHLE MICH NICHT ANGESPROCHEN DAMIT. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 164 Falsche Verdächtigung (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen. (3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

user Detlef | Vor mehr als 9 Jahre

Meine güte ihr macht ja hier ein Fass auf ! Ganze Welt ist mit Meier / Müller/ Heinz / Detlef usw.... Solange man keine adresse Tel usw hier preisgibt !!!!!! Ist NIX los... Also alle ruhig bleiben u nicht so weit aussem Fenster lehnen.. Einfach nett miteinander u GRÖSSE zeigen den Menschen die noch ganz mitdenken können.. Alles Liebe an alle hier auf der Seite von MM..

user Mike | Vor mehr als 9 Jahre

Nun, die Frage von Heinz ist nicht ganz unberechtigt, wenn man sich mal überlegt wofür es hier einer namentlichen Nennung (davon ausgehend dass dieser dort existent ist) bedarf.Vielleicht sollte sich jeder mal überlegen, ob er seinen Namen hier stehen sehen will, und sich vor weiteren Antworten mal mit dem Strafgesetzbuch und dem Parag.164 beschäftigen

user Dario | Vor mehr als 9 Jahre

Hola.... Es gibt keine dummen Menschen ? Es gibt nur unterbelichtete Menschen wie der Herr hier unter uns der nicht anders kann. Ganz arme seele andere zu beneiden in so einer Plattform.

user Gerrit | Vor mehr als 9 Jahre

@heinz ! Warum werden sie beleidigend ? Oder fühlen sie sich stark hier im Netz ! Ich kann nicht verstehen warum Menschen hier Krieg führen und das MM dafür benutzen.Hab ich kein Verständnis für. Der Gerrit aus Cala Mondrago

user Heinz | Vor mehr als 9 Jahre

Oh, Frau Ute von Borstel, wie dumm kann man eigentlich sein ?

user FRAU UTE VON BORSTEL | Vor mehr als 9 Jahre

IST DAS EVT DER HEINZ / WALTER MÜLLER ?