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Am 12. Mai wird im Stadtrat von Palma eine außerordentliche Sitzung stattfinden. Nach dem Willen der Stadtobersten, allen voran Bürgermeister Mateo Isern, soll an diesem Tag die Ordenanza Cívica, die "Verordnung für gutes Benehmen" verabschiedet werden. Ein Regelwerk, das zu einem geordneten Zusammenleben in Palma führen soll und viele Sachverhalte des täglichen Lebens in der Stadt neu regelt.

Egal ob Obdachlose, Straßenmusiker oder Prostituierte - für viele gesellschaftliche Gruppierungen trifft die Verordnung neue Regelungen. Im Stadtrat regt sich Widerstand dagegen. Die Opposition sieht in dem Gesetzestext eine Schwächung ohnehin schon sozial Benachteiligter. Vereinigungen werfen der konservativen Stadtregierung mangelnde Bürgerbeteiligung vor. Dessen ungeachtet will diese die Verordnung mit aller Macht durchsetzen. Nach dem Inkrafttreten Mitte Mai soll es einen Testlauf geben, während dessen Bürger und Touristen nach Aussage der Stadt ausreichend informiert werden. Ab Juni, also zu Beginn der Hochsaison, sollen dann an der Playa de Palma die ersten Bußgelder verhängt werden, in der Altstadt erst im September.

Der Stadt, so Tourismusdezernent Álvaro Gijón, gehe es nicht darum, Geld zu machen. Wer die Strafe an Ort und Stelle begleicht, müsse nur das niedrigste für das Vergehen vorgesehene Bußgeld bezahlen. Je nach Schwere des Vergehens sieht der Normenkatalog einen Strafrahmen zwischen 50 und 600 Euro vor. Folgende Bereiche werden durch die Verordnung geregelt:

Badebekleidung
Wer in Zukunft mit freiem Oberkörper oder im Badeanzug durch Palma flaniert, muss sich auf eine Geldbuße gefasst machen. Das Verbot gilt auch im öffentlichen Nahverkehr, nicht jedoch an Strandpromenaden und Straßen, die zu den Stränden führen. Ein Verstoß wird mit 50 bis 200 Euro bestraft.

Alkoholkonsum
Gegen Saufgelage unter freiem Himmel will die Stadt mit harten Bandagen kämpfen. Das „Eimersaufen” an der Playa de Palma ist damit angezählt. Alkoholkonsum auf den Straßen und am Strand ist bald tabu, jedenfalls in größeren Gruppen und wenn es zu Lärmbelästigungen kommt. Die Getränke werden konfisziert und das Vergehen mit 200 bis 400 Euro geahndet.

Sauberkeit
Auf die Straße spucken oder urinieren kostet 50 Euro. Ebenso geahndet wird das Ausspucken von Kaugummis, das Wegwerfen von Zigarettenkippen und das Ausklopfen von Teppichen im öffentlichen Raum. Die Höhe des Bußgeldes beträgt auch hier 50 Euro. Bei einem besonders schweren Fall von Umweltverschmutzung können die Beamten bis zu 200 Euro verhängen.

Betteln
Das sogenannte „aggressive Betteln“ ist den Stadtherren schon lange ein Dorn im Auge. Wer zu nachdrücklich oder unter Androhung von Gewalt um Geld bittet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Vor allem, wenn Minderjährige betroffen sind. Scheibenputzen an den Ampeln wird durch das neue Regelwerk verboten. In Fällen „echten Bettelns“ plant die Verwaltung, sofort das Sozialamt einzuschalten. Unter keinen Umständen, so Tourismusdezernent Álvaro Gijón, dürfe die neue Verordnung zulasten der Schwächsten der Gesellschaft gehen.

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Tiere
Zur Kasse gebeten werden Hundebesitzer, die den Kot ihrer Vierbeiner nicht beseitigen, allerdings mit deutlich niedrigeren Bußgeldern als in der Vorgängerverordnung. Dort waren noch Strafen bis zu 1500 Euro vorgesehen. In der neuen „Ordenanza Cívica” sind es nur noch 50 bis 200 Euro.

Straßenprostitution
In Zukunft werden nur noch die Freier, nicht mehr die Prostituierten bestraft. Aus dem Gesetzestext wurden sämtliche Formulierungen, die sich auf die Dirnen beziehen, gestrichen. So kann mit 200 bis 400 Euro be-straft werden, wer die Dienste in Anspruch nimmt, nicht aber, wer sie anbietet.

Klimaanlagen
Wer mit Klimaanlagen heizt oder kühlt, sollte darauf achten, dass Nachbarhäuser nicht davon beeinflusst werden. Sinkt oder steigt die Temperatur in angrenzenden Gebäuden aufgrund der Klimaanlage um mehr als drei Grad Celsius, droht eine Geldbuße.

Strandbenutzung
Wer trotz Badeverbot bei roter Flagge im Meer badet, wird um 200 bis 400 Euro „erleichtert”. Glasgefäße sollten besser zu Hause gelassen werden. Am Strand werden sie nicht mehr geduldet.

Schmierereien
Graffiti, Bemalungen und Schmierereien jeglicher Art sollen aus dem öffentlichen Raum verschwinden. Egal ob auf Hauswänden, Nahverkehrsmitteln oder auf dem Boden. Sprayer und andere „Kreative” zahlen, sofern sie erwischt werden, 200 bis 400 Euro Strafe. Die Schmierfinken können von der Polizei dazu verpflichtet werden, ihr „Werk“ selbst zu beseitigen.

Radfahren
Zweiradfreunde aufgepasst! Radfahren auf dem Gehsteig kostet 50 bis 200 Euro.

Straßenkünstler
Straßenmusiker dürfen in Zukunft nicht mehr unmittelbar vor Geschäften, Denkmälern und historischen Gebäuden musizieren, wenn so der Zugang zu diesen verhindert oder erschwert wird. Außerdem müssen sie sich an die Ruhezeiten halten (22 bis 10 Uhr, in der Altstadt 21 bis 10 Uhr, und 14 bis 17 Uhr). Besonders laute Instrumente sind gänzlich verboten (Schlagzeuge, Trommeln, Trompeten). Aufgrund des heftigen Widerstandes der Straßenkünstler gegen die neue Stadtverordnung wollen sich die Stadtobersten im Sommer mit diesen an einen Tisch setzen und über ein gesondertes Regelwerk diskutieren.

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