Das Gesa-Gebäude in erster Linie an Palmas Stadtstrand, der ehemalige Sitz des Energieversorgers Endesa auf Mallorca, darf nicht abgerissen werden. Ein Gerichtsurteil in Palma, gegen das Revision nicht möglich ist, hat den Denkmalschutz für das Hochhaus in letzter Instanz bestätigt. Jede weitere Stadtplanung an Palmas Meeresfront muss also das Haus miteinbeziehen.
Gesa-Gebäude muss stehen bleiben
Höchstrichterliches Urteil im Sinne der Denkmalschützer
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