Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Rechtsstreit für und wider das Hochhaus, das kulturhistorisch zu architektonischen Moderne auf Mallorca gezählt wird. Der glasverkleidete Kubus aus den frühen 1970er Jahren war 2007 vom Inselrat überraschend unter Denkmalschutz gestellt worden. Damit hatte die damals von der Kleinpartei Unió Mallorquina dominierte Behörde den bereits vorliegenden Abrissplänen eine Absage erteilt.
Die konservative Partido Popular (PP) – heute an der Regierung – war von Anfang an für den Abriss des Gesa-Hochhauses gewesen. Dennoch legte der später von der PP regierte Inselrat Widerspruch ein, als der Schutzstatus des Gebäudes wieder abgeschafft werden sollte.
Der Grund: Der Inselrat musste die Entscheidung seiner Vorgängerregierung juristisch verteidigen, um sich nicht der Gefahr hoher Entschädigungszahlungen an klagende Bauunternehmer auszusetzen. Ein Unternehmen des früheren Präsidenten des FC Barcelona, Josep Lluís Nuñes, hatte das Gebäude – damals nicht unter Schutz – und angrenzende Grundstücke für 70 Millionen Euro erworben, um an dieser Stelle eine luxuriöse Wohnsiedlung zu bauen.
Der Richterspruch zum Schutz des Glaspalastes resultiert vor allem aus einer Studie der Architektur-Fakultät der Politechnischen Universität in Madrid. Demnach ist das von dem Architekten Josep Ferragut entworfene Haus ein in Spanien und auf den Balearen einzigartiges Beispiel für die Architekturrichtung des so genannten „International Style", zu der unter anderem das UNO-Gebäude und das Lever House in New York oder das Hotel SAS in Kopenhagen gehören.
Ungeklärt ist nach wie vor die weitere Nutzung des Gebäudes. Die Stadt Palma will jetzt prüfen lassen, was eine Renovierung kosten würde. Derzeit ist noch nicht einmal juristisch abschließend geklärt, wem das „Denkmal" gehört.
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