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Die Stadt Palma de Mallorca hat die endgültige Version der Ordenanza Cívica, der „Verordnung für gutes Benehmen", herausgegeben. Der Gemeinderat, der dem Entwurf am 12. Mai noch zustimmen muss, will mit dem Gesetzeswerk das Zusammenleben der Bürger und Besucher im öffentlichen Raum regeln und für die Behörden eine rechtliche Grundlage schaffen. Ziel ist es, diverse als Missstände empfundene und beklagte Verhaltensweisen im gesamten Stadtgebiet, also auch an der Playa de Palma, zu beseitigen.

Die Verordnung regelt eine Vielzahl von Sachverhalten, die das tägliche Leben in der Stadt betreffen und soll nach Aussage der Pressestelle der Stadtverwaltung Mitte Mai in Kraft treten. An der Playa de Palma sollen die ersten Bußgelder ab Mitte Juni ausgestellt werden. In der Innenstadt von Palma wird es eine längere Testphase geben, um Einheimische und Touristen über die neue Verordnung zu informieren. Bußgelder wird es dort erst ab September geben.

Einer der wichtigsten Punkte ist das Verbot von Badebekleidung in der Innenstadt.

„Wir dulden Touristen in Badebekleidung an den Straßen entlang der Strände, aber es kann nicht sein, dass in einer Stadt wie Palma Leute nur in Badehose oder Bikini herumlaufen", sagte der Tourismusdezernent der Stadt, Álvaro Gijón. Wer also in Zukunft mit freiem Oberkörper oder im Badeanzug durch Palma flaniert, muss sich auf eine Geldbuße gefasst machen. Das Verbot gilt jedoch nicht an Strandpromenaden und Straßen, die zu den Stränden führen.

Auch gegen Saufgelage unter freiem Himmel geht die Stadt vor. Alkoholkonsum auf den Straßen ist in Zukunft tabu, jedenfalls in größeren Gruppen und wenn es zu Lärmbelästigung kommen kann.

Die viel diskutierten Bußgelder für Straßenprostitution sind ebenfalls neu geregelt. Ab Mai sieht die Verordnung eine Bestrafungsmöglichkeit für die Kunden, nicht aber für die Prostituierten selbst vor. Im ursprünglichen Entwurf war auch die Möglichkeit der Sanktion der Dirnen geplant. Frauenrechtsverbände waren gegen das Vorhaben Sturm gelaufen.

In einigen Formulierungen bleibt die neue Verordnung allerdings etwas schwammig. So wird den Behörden, vor allem der Polizei, ein Ermessensspielraum gelassen.