Jetzt liegt es an dem vorsitzenden Richter, das Strafmaß festzulegen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren um Korruption eine Strafe in Höhe von 9000 Euro sowie die Rückzahlung von 42.111 Euro gefordert. Matas war angeklagt, seiner Frau bei einem befreundeten Hotelier widerrechtlich ein Arbeitsverhältnis beschafft zu haben. Ehefrau Maite Areal bezog im Jahre 2007 ein Gehalt von insgesamt 42.111 Euro, ohne für das Hotel konkret gearbeitet zu haben. Die Geschworenen bewerteten die Einnahmen als reines Geldgeschenk an Matas.
Es ist das zweite Mal, das Jaume Matas wegen Korruption von einem Gericht für schuldig befunden wurde. Dem ehemalige Politiker droht aus einem ersten Verfahren bereits eine Haftstrafe von neun Monaten wegen Vorteilsnahme. Gegen den Vollzug dieser Strafe legte Matas Rechtsmittel ein, über die der Oberste Gerichtshof noch zu entscheiden hat.
Auch im nunmehr zweiten Verfahren hat Matas' Verteidiger bereits Revision angekündigt. Die beiden Prozesse sind nur der Auftakt einer Vielzahl von Verfahren, in denen sich der ehemalige Ministerpräsident wegen des Vorwurfs der Korruption zu verantworten hat.
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