Frank Hanebuth bei seiner Festnahme.

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Der auf Mallorca inhaftierte Hells Angel Frank Hanebuth ist am Freitag aus der Einzelhaft in den normalen Vollzug verlegt worden. Das teilte Hanebuth-Anwalt Klaus Peter Beyer dem Mallorca Magazin mit.

Hanebuth war bei einer Razzia am 23. Juli auf Mallorca zusammen mit zwei Dutzend anderen Hells Angels, beziehungsweise Personen aus dem Umfeld der Rockerorganisation, verhaftet worden. Die Polizei schlug an diesem Tag an mehreren Orten auf Mallorca mehr oder weniger zeitgleich zu. Hanebuth hatte sich zu dem Zeitpunkt in dem Dorf Lloret de Vistalegre aufgehalten.

Der Gefängnisdirektor in Palma ordnete nach der Einlieferung des früheren Hannoveraner Hells-Angels-Chefs an, dass dieser in Einzelhaft genommen werde. Diese Maßnahme wurde nun beendet.

Hanebuth und den anderen Beschuldigten wurden nach dem Zugriff am 23. Juli offiziellen Mitteilungen zufolge Delikte wie Geldwäsche, Prostitution, Erpressung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Last gelegt. Detaillierte Vorwürfe gegen Hanebuth sind noch nicht bekannt. Seine Anwälte haben bisher keine Einsicht in die Ermittlungsakten erhalten.

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In einem Interview mit dem Mallorca Magazin, das am Donnerstag, 22. August, in der aktuellen Printausgabe erschienen ist (MM34/2013), hatte Hanebuths deutscher Rechtsanwalt Götz von Fromberg betont, sein Mandant habe sich "absolut nichts vorzuwerfen".

Fromberg sagte in diesem Zusammenhang, dass jene Medienberichte, nach denen es zu einem Handgemenge zwischen Hanebuth und anderen Häftlingen gekommen war, falsch gewesen seien. Sein Mandant sei ohne einen solchen Vorfall in Einzelhaft genommen worden. "In Spanien hat der Gefängnisdirektor die Möglichkeit, für einen Häftling Einzelhaft anzuordnen. Und das hat er für Herrn Hanebuth vom ersten Tag an gemacht." Wie Fromberg weiter ausführte hatten spanische Anwälte, mit denen er in Kontakt steht, Einspruch gegen die Unterbringung in Einzelhaft eingelegt.

Diese Einsprüche waren jetzt offenbar erfolgreich, so dass Hanebuth nun wieder in den Regelvollzug gekommen ist. Dadurch kann er am Hofgang sowie an Gemeinschaftskursen teilnehmen. Wie sein auf Mallorca niedergelassener Anwalt Klaus Peter Beyer mitteilte, hat Hanebuth die Teilnahme an einem Spanisch-Sprachkurs beantragt. (nimü/as)

Das MM-Interview mit Hanebuths Rechtsanwalt Götz von Fromberg ist in der MM-Ausgabe 34/2013 erschienen. MM ist in Deutschland in allen großen Städten an den Kiosken der Bahnhöfe und Flughäfen erhältlich. Den vollständigen Interview-Text gibt es auch als E-Paper.