Gericht: Mindestdienste für Touristenbusse gelten
Richter beruft sich frühere Urteile
Die Urlauberbusse, die auf Mallorca Touristen vom Flughafen zu den Hotels und umgekehrt befördern, müssen trotz Generalstreik mindestens 60 Prozent ihrer regulären Fahrten durchführen. Das entschied das Verwaltungsgericht in Palma am Vortag des Arbeitskampfes.
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