Der Mann stritt beharrlich ab, mit der Frau intim gewesen zu sein. Gleichzeitig verweigerte er sich gleich drei gerichtlichen Aufforderungen, einem Vaterschaftstest zuzustimmen. Zeugen wiederum sagten vor Gericht aus, der Mann habe sehr wohl in einer partnerschaftlichen Beziehung zu der Frau gestanden.
Bei den Zeugen handelte es sich unter anderem um Arbeitskollegen. Der Mann und die Frau waren Angestellte in einem Restaurant gewesen. Nebenbei soll die Frau auch als Prostituierte Geld verdient haben.
Als weiteren Beweis für die Vaterschaft des Mannes wertete die Richterin eine Aussage der Klägerin. Sie beschrieb ein Muttermal im Genitalbereich des Mannes. Für das Gericht ein Beleg, dass der Mann und die Frau intim gewesen waren.
Der Mann wurde dazu verurteilt, der Mutter seines Sohnes monatlich 200 Euro Alimente zu zahlen.
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