Bis zu 15.000 Euro Strafe müssen Hundehalter zahlen, die sich nicht an die Vorschriften halten. | A. SEPULVEDA

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Palmas Polizei ist am Wochenende verstärkt in den Parks der Stadt unterwegs gewesen, um die Umsetzung der Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit der Haltung von "potenziell gefährlichen Hunden" zu kontrollieren. In der vergangenen Woche hatte ein Kampfhund in Cala Bona (Son Servera) einen kleinen Hund in Stücke gerissen und auch dessen Besitzer angefallen.  

"Es kann nicht sein, dass in den Parks gleichzeitig spielende Kinder und freilaufende Kampfhunde unterwegs sind", sagte ein Polizeisprecher zur Tageszeitung "Última Hora". Hundehalter, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen bis zu 15.000 Euro Strafe zahlen. Auch die Stadt Manacor hatte angekündigt, verstärkte Kontrollen durchführen zu wollen.

In Spanien regelt das königliche Dekret 287/2002 die Haltung "potenziell gefährlicher Hunde". Vorgeschrieben sind in jedem Fall Leine und Maulkorb. Die Hundehalter müssen außerdem eine besondere Lizenz vorweisen können. Um diese zu erhalten, müssen sie volljährig und dürfen nicht vorbestraft sein. Außerdem sind ein psychologisches Gutachten sowie eine Haftpflichtversicherung vorzulegen.

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Zuständig für die Ausstellung des "Hundeführerscheins" sind die Rathäuser. Als "potenziell gefährlich" gelten die Rassen Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffodshire Terrier, Rottweiler, Argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Akita Inu.