TW
0

Boris Becker hat wieder öffentlichen Ärger mit seiner Finca Son Coll bei Artà. Mehrere deutsche Medien berichteten in den vergangenen Tagen von einer angeblichen „Pfändung” des Anwesens. Es geht umeinen Rechtsstreit zwischen der Tennislegende, beziehungsweise seiner Firma „Goatbridge” und der Gärtnerei Jardines Alfabia, die rund 300.000 Euro für Gartenarbeiten fordert. Becker nimmt zu den „Pfändungs”-Berichten auf seiner Homepage Stellung: „Eine Pfändung der Finca hat es nicht gegeben und wurde auch nicht beantragt.”

Tatsächlich handelt es sich um ein „Embargo provisional”, dass einer „Pfändung” nach deutschem Verständnis nicht gleichzusetzen ist. Da der endgültige Ausgang des Rechtsstreits noch nicht feststeht, hat die Gärtnerei dieses Embargo, das von Experten auch als „Sicherungshypothek” bezeichnet wird, beantragt und bewilligt bekommen. Es soll garantieren, dass einWert da ist, falls Becker am Ende tatsächlich verliert.

Zu einer „Zwangsversteigerung” kommt es also erst nach demletztinstanzlichen Urteil – wenn es gegen Becker fällt und der dann nicht zahlt. Aus dem Streit macht Becker im Internet keinen Hehl: „Gegenstand dieser Auseinandersetzung ist der Bestand, die Höhe und die Fälligkeit einer Forderung des Gartenbauunternehmens gegenüber der Goatbridge”, so der 43-Jährige.

„In dieser Auseinandersetzung ist ein erstinstanzliches Urteil ergangen. Gegen dieses Urteil hat die Goatbridge Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren ist noch nicht entschieden. Wie die Auseinandersetzung schlussendlich ausgeht, weiß somit noch niemand.”