Im Ermittlungsverfahren um das Opern-Projekt des ehemaligen
balearischen Ministerpräsidenten Jaume Matas vollzieht sich eine
überraschende Wendung. Die Rechtsanwälte der Balearen-Regierung
fordern eine Einstellung des Verfahrens. Sie berufen sich auf einen
Beschluss des Obersten Balearischen Gerichtshofs (TSJB), der in
dieser Angelegenheit keine Belege für kriminelle Machenschaften
ausmachen konnte.
Es ist seit Beginn der juristischen Aufarbeitung der
balearischen Korruptionsaffären das erste Mal, dass die
Rechtsvertreter der Balearen-Regierung die Einstellung eines
Ermittlungsverfahrens forderten. Sie berufen sich auch auf den
TSJB-Beschluss, dass die Frage, ob die Auftragsvergabe für die Oper
korrekt oder inkorrekt erfolgte, von einem Verwaltungsgericht zu
überprüfen sei.
Der Fall "Oper" ist ein Nebenverfahren bei den Ermittlungen zur
Radsporthalle "Palma Arena", deren Bau in der Regierungszeit Matas'
doppelt so teuer ausfiel als veranschlagt.
Neben Matas muss sich wegen des Opern-Projekts auch der
ehemalige Kulturminiser Francesc Fiol vor Gericht verantworten. Da
er als Abgeordneter Immunität genoss, wurde der Fall vom Obersten
Gerichtshof untersucht.
Das weitere Vorgehen gestaltet sich nun folgendermaßen: Die
balearische Staatsanwaltschaft, Abteilung Korruptionsbekämpfung,
muss nun entscheiden, ob sie ihre Beschuldigungen gegen Matas und
Fiol weiter aufrecht hält. (Sie hatte im Vorfeld für Fiol eine
Sicherheit in Höhe von 1'6 Millionen Euro beantragt, um damit
mögliche Schäden zum Nachteil der Balearen ausgleichen zu
können.)
Hinzu kommt, dass das Ermittlungsverfahren wieder an den Richter
José Castro zurück verwiesen wird, da Fiol mit Beginn der neuen
Legislaturperiode nun keine Immunität mehr genießt. Castro hat zu
entscheiden, wie das Verfahren weitergeht.
Matas hatte 2007 gemeinsam mit dem spanischen Stararchitekten
Santiago Calatrava den Bau einer Oper im Hafenbecken von Palma
geplant. Für seine Entwurf erhielt Calatrava – der ohne
Ausschreibung beauftragt worden war – rund eine Million Euro.
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