Die Verkehrsbehörde in Palma („Tráfico”) streitet ab, dass die
Ummeldepflicht für ausländische Fahrzeuge abgeschafft worden ist.
Das geht aus einem Schreiben hervor, dass dem Mallorca
Magazin vorliegt. Die Neuregelung gelte ausschließlich für
Mietwagen, heißt es in demDokument. Wer in Spanien Resident sei,
müsse sein Auto auch weiterhin hier zulassen.
„Diese Interpretation der Rechtslage ist falsch”, sagt dagegen
Mario Arnaldo, Vorsitzender des AutomobilklubsAutomovilistas
Europeos Asociados. „An keiner Stelle des Gesetzes steht, dass die
Regelung nur für Mietwagen gilt.” Ende 2010 hatte die
Zentralregierung in Madrid ein Gesetz verabschiedet, das die
Ummeldepflicht für ausländische Fahrzeuge abschafft. Lediglich die
Zulassungssteuer müsse bezahlt werden, heißt es in dem Gesetz. Dann
könne auf die Ummeldung verzichtet werden. „Seit der Neuregelung
sieht das spanische Gesetz die Pflicht zur Zulassung ausländischer
Fahrzeuge nicht mehr vor.”
Also könne die Polizei in Zukunft keine Fahrzeuge mehr
stilllegen, weil diese ohne spanisches Nummernschild unterwegs
seien, so Arnaldo. „Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage mehr.”
Welche Anweisungen die Verkehrsbehörde nun tatsächlich den
Polizisten auf den Straßen gibt, ist unklar. Diese Frage hat
„Tráfico” unbeantwortet gelassen. Allerdings hatte die Lokalpolizei
bereits zuvor bestätigt, dass es derzeit keine gezielten Kontrollen
im Ausland zugelassener Fahrzeuge auf Mallorca gebe.
Mario Arnaldo hält die Argumentation der Verkehrsbehörde für
nicht stichhaltig. „Tráfico” verweise auf Gesetze, die mit der
Zulassung ausländischer Fahrzeuge in Spanien gar nichts zu tun
hätten, außerdem werde unvollständig zitiert. „Das ist zum Teil
absurd”, sagt Arnaldo.
Hintergrund des Durcheinanders ist, dass die Verkehrsbehörde
offenbar nicht über die Gesetzesreform informiert worden war und
jetzt nicht weiß, wie sie sie umsetzen soll. Die Zentralregierung
hatte im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2011 auch das Gesetz 38/1992
geändert, das unter anderem die Ummeldepflicht ausländischer
Fahrzeuge regelte. Bislang sah das Gesetz vor, dass Autos, die in
Spanien von Residenten (also: Steuerinländern) gefahren wurden,
spanische Kennzeichen haben mussten. Immer wieder haben Zoll und
Polizei auf Mallorca gezielte Kontrollen durchgeführt, bei denen
Autos stillgelegt wurden, die nicht wie vorgeschrieben umgemeldet
worden waren.
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