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Mallorca, 10. März – Die Ummeldung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs in Spanien gehört zu den Behördengängen, die am besten dazu geeignet sind, die betroffenen Bürger zur Verzweiflung zu treiben. Die wenigsten tun sich die Qual selbst an und beauftragen lieber gleich einen Dienstleister. Es sind nicht nur Unmengen von Papierkram zu bewältigen, Bescheinigungen einzuholen und Formulare auszufüllen, auch die finanzielle Hürde ist hoch, wird doch in Spanien eine Zulassungssteuer fällig, die je nach Wert des Fahrzeugs mehrere Tausend Euro betragen kann.

Damit soll nun Schluss sein. Die EU-Kommission plant die grenzüberschreitende Vereinfachung der Fahrzeugzulassung in den Mitgliedsländern. „Es darf kein Problem sein, ein Fahrzeug in einem Mitgliedsstaat zu erwerben und es anschließend in einen anderen Mitgliedsstaat zu überführen”, so Antonio Tajani, Kommissions-Vizepräsident, in einer Pressemitteilung. Ziel seien Kosten- und Zeitersparnis für die Verbraucher.

Mit einer schnellen Lösung des Problems ist jedoch nicht zu rechnen. Die Initiative ist Teil der „Strategie Europa 2020”, die den Binnenmarkt erneuern soll. Zunächst wird nun eine Konsultation durchgeführt. Das heißt, Bürger der EU können im Internet einen Fragebogen ausfüllen und ihre Meinung zum Thema Ummeldung kundtun. „Diese öffentliche Konsultation wird uns ein besseres Verständnis der Probleme von Bürgern und Unternehmen vermitteln sowie die Entwicklung von Konzepten für eine Verbesserung der Situation ermöglichen”, so Tajani.

Viele ausländische Residenten auf Mallorca melden ihre Fahrzeuge nicht vorschriftsmäßig um, was zu Problemen führt, wenn sie in Polizeikontrollen geraten. Wer in Spanien Steuerinländer ist, darf laut der hiesigen Steuergesetzgebung nicht mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen unterwegs sein.

Hier gibt's die Konsultation im Internet.