Die Richterin Catalina Munar hat keinen
Zweifel: Die Zelle 2 der Kartause von Valldemossa, die sich im
Besitz der Familie Ferrà Capllonch befindet, darf in Zukunft nicht
mehr damit werben, dass hier der Komponist Frédéric Chopin und
seine Gefährtin George Sand Quartier nahmen. Was immerhin seit 1911
so verkündet wurde.
Die wirkliche, wahre und richtige Chopin-Zelle ist die Zelle
Nummer 4, im Besitz der Familie Quetglas. Bislang hatten beide
Familien damit geworben, dass Chopin und Sand in jeweils "ihrer"
Zelle gewohnt hatten.
Im Juni 2009 hatte die Familie Quetglas den Streit um den
zweimonatigen Aufenthalt von Chopin und Sand vor Gericht gebracht.
Das wertete ihre Aussagen und Dokumente als Beweise für die
Richtigkeit der Originalzelle 4. Nun müssen alle bisherigen
Prospekte, Flyer und Ausflugsbroschüren neu gedruckt werden. Zu
Lasten der Familie Ferrà Capllonch, die auch die Kosten des
Prozesses tragen muss.
Beweisstück Nummer eins war eine Zeichnung von George Sands Sohn
Maurice. Sie zeigt auch Teile des Kirchturms. Eine solche
Perspektive war nur von Zelle 4 aus möglich. Die Zeichnung ist in
der Zelle zu sehen, so dass jeder Besucher vom Garten aus den
Tatbestand nachprüfen kann. Ein Gutachter hat für den Prozess
außerdem einen maßstabsgerechten Plan erarbeitet.
Umstritten war auch das Klavier, auf dem Chopin gespielt und die
berühmten Préludes op 28 komponiert hat. Das Pleyel-Klavier von
Zelle 4 wird in Briefen von Chopin und in George Sands Buch "Ein
Winter auf Mallorca" erwähnt. Ein weiteres Dokument belegt, dass
das Pleyel-Klavier aus Paris nach Valldemossa geschickt wurde. Dies
wird in den Abrechnungen von Antonio Canut, dem Berater und
Buchhalter von Chopin und Sand, ausgewiesen.
Das Klavier der Zelle 2, gefertigt durch die Firma Oliver Suau,
wurde erst nach 1850 hergestellt, also gut elf Jahre, nachdem
Chopin und Sand bereits wieder abgereist waren. Dieses Klavier muss
nun aus der Zelle 2 entfernt werden. "Es ist für uns ein großer
Sieg", sagte Gabriel Quetglas (Foto) nach der Urteilsverkündung.
"Es ging uns vor allem darum, das Andenken an einen großen Künstler
zu bewahren und Urlauber und Besucher nicht zu täuschen."
Die Anteile am Eintrittsgeld in die Kartause - zurzeit sechs
Euro - bleiben zunächst für alle Besitzer der Zellen gleich. Ob das
auch in Zukunft so sein wird, soll intern geregelt werden. Immerhin
verzeichnet die Kartause in Spitzenzeiten bis zu 800 Besucher am
Tag.
Das Chopin-Festival, das jeden Sommer im August stattfindet,
wird durch das Gerichtsurteil nicht berührt.
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