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Die Richterin Catalina Munar hat keinen Zweifel: Die Zelle 2 der Kartause von Valldemossa, die sich im Besitz der Familie Ferrà Capllonch befindet, darf in Zukunft nicht mehr damit werben, dass hier der Komponist Frédéric Chopin und seine Gefährtin George Sand Quartier nahmen. Was immerhin seit 1911 so verkündet wurde.

Die wirkliche, wahre und richtige Chopin-Zelle ist die Zelle Nummer 4, im Besitz der Familie Quetglas. Bislang hatten beide Familien damit geworben, dass Chopin und Sand in jeweils "ihrer" Zelle gewohnt hatten.

Im Juni 2009 hatte die Familie Quetglas den Streit um den zweimonatigen Aufenthalt von Chopin und Sand vor Gericht gebracht. Das wertete ihre Aussagen und Dokumente als Beweise für die Richtigkeit der Originalzelle 4. Nun müssen alle bisherigen Prospekte, Flyer und Ausflugsbroschüren neu gedruckt werden. Zu Lasten der Familie Ferrà Capllonch, die auch die Kosten des Prozesses tragen muss.

Beweisstück Nummer eins war eine Zeichnung von George Sands Sohn Maurice. Sie zeigt auch Teile des Kirchturms. Eine solche Perspektive war nur von Zelle 4 aus möglich. Die Zeichnung ist in der Zelle zu sehen, so dass jeder Besucher vom Garten aus den Tatbestand nachprüfen kann. Ein Gutachter hat für den Prozess außerdem einen maßstabsgerechten Plan erarbeitet.

Umstritten war auch das Klavier, auf dem Chopin gespielt und die berühmten Préludes op 28 komponiert hat. Das Pleyel-Klavier von Zelle 4 wird in Briefen von Chopin und in George Sands Buch "Ein Winter auf Mallorca" erwähnt. Ein weiteres Dokument belegt, dass das Pleyel-Klavier aus Paris nach Valldemossa geschickt wurde. Dies wird in den Abrechnungen von Antonio Canut, dem Berater und Buchhalter von Chopin und Sand, ausgewiesen.

Das Klavier der Zelle 2, gefertigt durch die Firma Oliver Suau, wurde erst nach 1850 hergestellt, also gut elf Jahre, nachdem Chopin und Sand bereits wieder abgereist waren. Dieses Klavier muss nun aus der Zelle 2 entfernt werden. "Es ist für uns ein großer Sieg", sagte Gabriel Quetglas (Foto) nach der Urteilsverkündung. "Es ging uns vor allem darum, das Andenken an einen großen Künstler zu bewahren und Urlauber und Besucher nicht zu täuschen."

Die Anteile am Eintrittsgeld in die Kartause - zurzeit sechs Euro - bleiben zunächst für alle Besitzer der Zellen gleich. Ob das auch in Zukunft so sein wird, soll intern geregelt werden. Immerhin verzeichnet die Kartause in Spitzenzeiten bis zu 800 Besucher am Tag.

Das Chopin-Festival, das jeden Sommer im August stattfindet, wird durch das Gerichtsurteil nicht berührt.