Am 25. Mai tritt eine Reform der spanischen
Straßenverkehrsordnung in Kraft. Sie beinhaltet eine Reihe von
Neuerungen, die meisten von ihnen bedeuten eine Verschärfung der
Vorschriften, aber es gibt auch Erleichterungen.
So werden Strafmandate in Zukunft um 50 Prozent reduziert, wenn
der Betroffene innerhalb von 20 Tagen zahlt. Neu ist, dass die
Strafe noch vor Ort bei dem Verkehrspolizisten mit Kreditkarte
gezahlt werden kann. Die Höhe der Strafe ist nicht mehr wie bisher
variabel. Bei leichten Vergehen werden 100 Euro fällig, bei
schweren 200, bei sehr schweren 500. Die kompletten Einnahmen aus
Strafen für Verstöße gegen die Verkehrsregeln gehen an die
Verkehrspolizei und werden in die Verkehrssicherheit
investiert.
Um sein Auto beim spanischen TÜV (ITV) abnehmen zu lassen, ist
ab 25. Mai neben Fahrzeugschein und Zulassung („Permiso de
Circulación”) obligatorisch auch der Nachweis über die bezahlte
Kfz-Steuer („Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica”)
vorzulegen.
Nicht eindeutig ist die Neuregelung der Helmpflicht. Im Gesetz
heißt es: „Es können Fahrzeuge stillgelegt werden, wenn der Fahrer
entgegen der Vorschrift keinen Helm trägt.” Medienberichten zufolge
soll dies auch bei Fahrradfahrern außerhalb geschlossener
Ortschaften angewandt werden.
In kostenpflichtigen Parkzonen kann die Polizei Fahrzeuge
abschleppen lassen, wenn der Fahrer kein Parkticket gelöst oder die
bezahlte Parkdauer um das Dreifache überschritten hat. Neu ist
ebenfalls, dass der Halter eines Fahrzeugs zur Rechenschaft gezogen
werden kann, selbst wenn jemand anders am Steuer saß und einen
Verstoß gegen die Verkehrsregeln begangen hat.
Auch die geplante Reform des Strafgesetzbuches könnte eine
Neuerung für Autofahrer bringen. Die Zentralregierung in Madrid
plant, dass sich Verkehrsteilnehmer in Zukunft auf Anweisung der
Polizei einem Drogentest per Speichelprobe unterziehen müssen.
(jm/spe)
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