Doch das wird jetzt anders. Ein Sprecher des
Bundesjustizministeriums bestätigte am Montag in Berlin einen
Bericht der „Bild”-Zeitung, wonach die Bundesregierung künftige
Bußgelder aus dem EU-Ausland selber eintreiben möchte. Grundlage
ist ein Gesetzentwurf, der am 13. Januar im Kabinett beschlossen
wurde. Demnach werden alle Bußgeldbescheide über 70 Euro, die in
anderen Ländern verhängt wurden, konsequent verfolgt. In Kraft
treten soll das Gesetz am 1. Oktober.
Das Geld darf den europäischen Beschlüssen zufolge der deutsche
Staat einstreichen. Nach dem „Bild”-Bericht werden zusätzliche
Bußgeldeinnahmen von mindestens neun bis zehn Millionen Euro
jährlich erwartet, denen allerdings auch Verwaltungskosten
gegenüberstehen.
Die „Süddeutsche Zeitung” macht darauf aufmerksam, dass es aber
auch in Zukunft „Schlupflöcher” geben könnte. Dann etwa, wenn
ausländische Bescheide der deutschen Rechtsordnung widersprächen.
In einigen Ländern sei es Usus, bei Schwierigkeiten bei der
Verfolgung einfach den Halter des Wagens haftbar zu machen. In
Deutschland gelte jedoch das Prinzip, dass eine Strafe nur bei
persönlicher Schuld verhängt werden darf.
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