Die Mutter des Neugeborenen, das am 1. August
tot in einem Lüftungsschacht einer Wohnung an der Playa de Palma
gefunden wurde, ist in in Deutschland festgenommen worden. Die
spanischen Behörden gehen von einem Tötungsdelikt aus und haben
einen Europäischen Haftbefehl erlassen, um die Auslieferung zu
erreichen.
Bei der Frau handelt es sich um eine 19-Jährige aus dem
Sauerland. Nach Angaben der Nationalpolizei in Palma reiste Anna L.
in Begleitung einer Freundin nach Mallorca, um in einer Wohnung von
deren Bekannten eine Woche Urlaub zu verbringen. Anna L. verbarg
offenbar mit Erfolg ihre Schwangerschaft; noch nicht einmal die
Freundin soll etwas geahnt haben. Die Frau ging weder zum Strand
noch in den Pool und trug stets weite Kleider.
Am 28. Juli zog sie sich zurück, weil es ihr nicht gutgehe – der
Zeitpunkt der Niederkunft war gekommen. Noch ist unklar, was nun
genau geschah. Den ersten Untersuchungen zufolge war das
Neugeborene lebensfähig, weshalb die Polizei von einem
Tötungsdelikt ausgeht. Die 19-Jährige entledigte sich des Kindes,
indem sie es in einen Luftschacht warf.
Vier Tage später wurde die Leiche aufgrund der starken
Geruchsbildung entdeckt und von der Feuerwehr geborgen. Die Mutter
war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr auf der Insel.
Es dauerte einige Tage, bis die Polizei die Personalien der
mutmaßlichen Täterin herausfand. Das Internet leistete dabei gute
Dienste, es existierten offenbar Konversationen von Anna L. und
ihren Freunden, die die Fahndung erleichterten. In den ersten
Vernehmungen gab Anna L. zu Protokoll, dass es nicht in ihrer
Absicht gelegen habe, das Kind zu töten. Über die Motive und die
persönliche Tragödie, die hinter dem Geschehen steckt, ist noch
nichts bekannt geworden.
Die Generalstaatsanwaltschaft in Braunschweig muss nun darüber
entscheiden, ob dem Auslieferungsantrag der Spanier stattgegeben
oder ein innerstaatliches Verfahren eröffnet wird. Sollte Anna L.
nach Spanien überstellt werden, so wird sie bei einer eventuellen
Verurteilung ihre Strafe in Deutschland verbüßen können. „Aber noch
sind wir ganz am Anfang”, erklärte ein Sprecher der
Generalstaatsanwaltschaft gegenüber MM.
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