Mallorca – Das Urteil ist milder ausgefallen als erwartet: Für
16 Jahre soll der deutsche Rentner Rudolf Messerer ins Gefängnis.
Ein Geschworenengericht hatte den 74-Jährigen am 22. Mai für
schuldig erklärt, seine Lebensgefährtin Katharina B. ermordet zu
haben. Der Richter verhängte nun die Mindeststrafe für Mord (15
Jahre) sowie ein Jahr wegen unerlaubten Waffenbesitzes und blieb
damit um sechs Jahre unter den von der Staatsanwaltschaft
geforderten 22 Jahren Haft. Außerdem soll Messerer 150.000 Euro
Schadensersatz an die Tochter von Katharina B. zahlen. Angehörige
des Opfers äußerten sich MM gegenüber zufrieden mit dem
Urteil.
Allerdings ist das letzte Wort in dem Prozess um das
Gewaltverbrechen noch nicht gesprochen. Denn Messerers Anwalt sagte
auf Anfrage, er werde in Berufung gehen. Er hat nun bis Ende
kommender Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Er bleibe dabei,
dass es sich um einen Unfall gehandelt habe. Außerdem sei der
Prozess nicht so verlaufen, wie es ansonsten üblich sei. Was er
damit genau meine, wollte er jedoch auf Nachfrage nicht sagen.
Während des Prozesses war es zwischen ihm und dem Richter mehrfach
zu heftigen Wortgefechten gekommen. Dabei ging es um die Rolle des
Vorsitzenden und um eine mögliche Beeinflussung der
Geschworenen.
Messerer hat am 23. Juli 2006 seine Lebensgefährtin erschossen,
mit der er gemeinsam in Cala Murada lebte. Während der gebürtige
Münchner beteuert, beim Putzen der Waffe habe sich der Schuss
versehentlich gelöst, entschieden die Geschworenen in dem
Indizien-Prozess auf Mord.
Als belastend werteten sie vor allem Messerers berechnendes
Vorgehen nach dem Todesschuss. So log er die Polizei zunächst an
und erzählte von einem Räuber, der über den Gartenzaun geklettert
sei und Katharina B. erschossen habe. Später gestand er, dies frei
erfunden zu haben – aus Angst, man werde ihm die Wahrheit nicht
glauben, wie er während des Prozesses sagte.
Statt Hilfe zu holen, begann Messerer nach der Tat außerdem, die
Blutlache aufzuwischen, versteckte dann das Gewehr unter einem
Küchenschrank, brach Zweige eines Busches ab, um die
„Räuber-Version” zu stützen und zeigte sich auch ansonsten nur
wenig erschüttert: Als die Polizei am Tatort eintraf, nahm er ein
Bad im Pool.
Keinerlei Aussage macht der Richter in seiner Urteilsbegründung
zum Tatmotiv. Dieses Thema spielte auch während des Prozesses keine
Rolle. Laut Angehörigen wollte sich die damals 62-jährige Katharina
B. von Messerer trennen.
Weniger streng als erwartet fiel das Urteil aus, weil die
Geschworenen Messerers lange Untersuchungshaft als strafmildernd
bewerteten. Der offenbar gesundheitlich angeschlagene Rentner hat
fast drei Jahre lang im Gefängnis von Palma auf seinen Prozess
gewartet. Aus diesem Grund hatte sich auch das deutsche Konsulat in
Palma für den Fall interessiert.
Die Zeit der U-Haft wird ohnehin auf die Strafe angerechnet.
Zudem plädierten die Geschworenen wegen Messerers Alter auf einen
teilweisen Straferlass. Ein solches Gnadengesuch wird nun
automatisch bei der Zentralregierung in Madrid gestellt. Wie lange
er am Ende also tatsächlich noch im Gefängnis sitzen muss, ist
weiter offen.
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