Die Proteste gegen das umstrittene spanische Küstengesetz, das
landesweit zur Enteignung von Tausenden Immobilienbesitzern führt,
ziehen immer weitere Kreise. Am Dienstag präsentierte eine
Delegation Betroffener ihre Klage dem Petitionsausschuss des
europäischen Parlaments. Ein deutscher Inselresident, dessen
Immobilie zu nah am Meer steht und deshalb teilweise im geschützten
Küstenbereich liegt, war ebenfalls nach Brüssel gereist.
„Das Küstengesetz war nur ein Aspekt unter mehreren”, berichtet
der Betroffene, der anonym bleiben möchte. Es ging auch um
Umweltaspekte, Korruption und die Baupolitik in vielen spanischen
Regionen. „Wenn man die Beschwerde über das Küstengesetz separat
eingereicht hätte, dann wäre sicher viel Zeit vergangen, bis man
einen Termin beim Petitionsausschuss bekommen hätte.” Auf diese
Weise sei das Thema nun zumindest einmal vorgebracht worden. Die
Hauptklage der Gegner des Küstengesetzes richtet sich gegen den
geringen Schutz des Privateigentums, den der spanische Staat
gewährt. Der Ausschuss muss nun über das weitere Vorgehen
entscheiden. Möglicherweise wird eine umfassende Untersuchung der
Zustände in Spanien eingeleitet.
Das Küstengesetz stammt aus dem Jahr 1988 und schreibt den
Schutz der ersten Meereslinie fest. Die Küste gehört demnach allen,
hier kann es keinen Privatbesitz geben. Umstritten ist vor allem
die Vermessung und Grenzziehung des Küstenbereichs („deslinde”).
Diese ist im Fall von Mallorca noch nicht abgeschlossen.
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