Früher oder später musste es so kommen: Zum
ersten Mal ist nun offenbar auch ein deutscher Mallorcaresident vom
spanischen Küstengesetz und damit von Enteignung und möglicherweise
sogar Abriss seiner Immobilie betroffen. Das bestätigt Carmen del
Amo, die den Widerstand gegen die spanische Küstenbehörde auf dem
Festland organisiert und der „Plattform der Betroffenen des
Küstengesetzes” angehört. Es handele sich um ein Mehrfamilienhaus
in Cala Blava, das direkt am Meer stehe. Bisher schienen auf
Mallorca lediglich Bauten wie Strandbars oder Pools betroffen zu
sein. Im vergangenen Jahr sind auf der Insel laut Presseberichten
zehn Gebäude abgerissen worden, weil sie gegen das Küstengesetz
verstießen.
Die Betroffenen wollen ihr Schicksal aber nicht klaglos
hinnehmen. So gibt es in der kommenden Woche eine Anhörung beim
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel, bei der
sie ihre Kritik am Vorgehen der spanischen Regierung vorbringen
werden. Auch der betroffene Inselresident aus Deutschland will nach
Belgien reisen.
Zu verdanken ist der Termin dem valencianischen Rechtsanwalt
José Ortega, Sprecher der Betroffenen-Plattform auf dem Festland.
Ortega hat vor knapp einem Jahr beim Petitions-Ausschuss eine
Beschwerde gegen die Enteignungspraxis eingereicht. Die
EU-Kommission hat daraufhin einen Bericht zum Thema angefertigt,
der nun vorgestellt wird. Außerdem werden verschiedene Parteien
gehört – unter anderem Ortega. Fünf Minuten habe man ihm
eingeräumt. „Meine Rede wird kurz aber hart”, kündigt er an.
Falls er und seine Mitstreiter die Ausschussmitglieder
überzeugen, könnte es eine ausführlichere Untersuchung des
spanischen Vorgehens geben. Denkbar ist laut Ortega sogar eine
Strafe wegen Verstößen gegen europäisches Recht. Das sieht auch die
dänische Europaabgeordnete Margrete Auken so. Die 64-jährige
Sozialistin ist Mitglied des Petitionsausschusses und hat einen
Entwurf für einen „Beschluss des Europäischen Parlaments” verfasst.
Darin kritisiert sie unter anderem die Enteignungen im Zusammenhang
mit dem spanischen Küstengesetz, die nach ihrer Auffassung gegen
EU-Recht verstoßen. „Tausende von europäischen Bürgern haben in
Spanien im guten Glauben und beraten von lokalen Anwälten,
Stadtplanern und Architekten Immobilien erworben, nur um später
festzustellen, dass sie Opfer skrupelloser lokaler Autoritäten
wurden und ihre Häuser abreißen müssen”, schreibt Auken. Ferner
beklagt sie den „Mangel an Klarheit, Genauigkeit und
Verbindlichkeit” in der spanischen Gesetzgebung, was den
Privatbesitz angeht. Zu guter Letzt droht sie unverhohlen: „Die
EU-Kommission kann Geldzahlungen an Mitgliedsstaaten stoppen, die
EU-Recht missachten.”
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