TW
0

Früher oder später musste es so kommen: Zum ersten Mal ist nun offenbar auch ein deutscher Mallorcaresident vom spanischen Küstengesetz und damit von Enteignung und möglicherweise sogar Abriss seiner Immobilie betroffen. Das bestätigt Carmen del Amo, die den Widerstand gegen die spanische Küstenbehörde auf dem Festland organisiert und der „Plattform der Betroffenen des Küstengesetzes” angehört. Es handele sich um ein Mehrfamilienhaus in Cala Blava, das direkt am Meer stehe. Bisher schienen auf Mallorca lediglich Bauten wie Strandbars oder Pools betroffen zu sein. Im vergangenen Jahr sind auf der Insel laut Presseberichten zehn Gebäude abgerissen worden, weil sie gegen das Küstengesetz verstießen.

Die Betroffenen wollen ihr Schicksal aber nicht klaglos hinnehmen. So gibt es in der kommenden Woche eine Anhörung beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel, bei der sie ihre Kritik am Vorgehen der spanischen Regierung vorbringen werden. Auch der betroffene Inselresident aus Deutschland will nach Belgien reisen.

Zu verdanken ist der Termin dem valencianischen Rechtsanwalt José Ortega, Sprecher der Betroffenen-Plattform auf dem Festland. Ortega hat vor knapp einem Jahr beim Petitions-Ausschuss eine Beschwerde gegen die Enteignungspraxis eingereicht. Die EU-Kommission hat daraufhin einen Bericht zum Thema angefertigt, der nun vorgestellt wird. Außerdem werden verschiedene Parteien gehört – unter anderem Ortega. Fünf Minuten habe man ihm eingeräumt. „Meine Rede wird kurz aber hart”, kündigt er an.

Falls er und seine Mitstreiter die Ausschussmitglieder überzeugen, könnte es eine ausführlichere Untersuchung des spanischen Vorgehens geben. Denkbar ist laut Ortega sogar eine Strafe wegen Verstößen gegen europäisches Recht. Das sieht auch die dänische Europaabgeordnete Margrete Auken so. Die 64-jährige Sozialistin ist Mitglied des Petitionsausschusses und hat einen Entwurf für einen „Beschluss des Europäischen Parlaments” verfasst. Darin kritisiert sie unter anderem die Enteignungen im Zusammenhang mit dem spanischen Küstengesetz, die nach ihrer Auffassung gegen EU-Recht verstoßen. „Tausende von europäischen Bürgern haben in Spanien im guten Glauben und beraten von lokalen Anwälten, Stadtplanern und Architekten Immobilien erworben, nur um später festzustellen, dass sie Opfer skrupelloser lokaler Autoritäten wurden und ihre Häuser abreißen müssen”, schreibt Auken. Ferner beklagt sie den „Mangel an Klarheit, Genauigkeit und Verbindlichkeit” in der spanischen Gesetzgebung, was den Privatbesitz angeht. Zu guter Letzt droht sie unverhohlen: „Die EU-Kommission kann Geldzahlungen an Mitgliedsstaaten stoppen, die EU-Recht missachten.”