Aktuell sind es offiziell 1500 Männer auf den
Balearen, denen es behördlich untersagt ist, sich ihren (Ex-)
Frauen zu nähern. Eine von zahlreichen Folgen des 2004 von der
spanischen Regierung verabschiedeten Frauenschutzgesetzes, das die
Schreckensbilanz – mehr als 300 Frauen wurden von 2000 bis 2004 von
ihren (Ex-)Partnern getötet – beenden soll. Nicht nur in Spanien,
europaweit sind die Statistiken teils unfassbar: Etwa in
Frankreich, „der Wiege der Menschenrechte”, so Am-nesty
International, wo jeden vierten Tag eine Frau vom Partner oder
Ex-Partner umgebracht werde (Statistik 2004).
Die zentrale Bedeutung des verschärften Frauenschutzgesetzes der
sozialistischen Regierung unter Zapatero besteht darin, den
Betroffenen weiterführende Hilfe für „danach” zu garantieren, damit
sie sich, aus sozio-ökonomischen Gründen, nicht gezwungen sehen, in
einer Beziehung mit einem gewalttätigen Partner auszuharren. Daher
treten nach der Anzeige eine Reihe von Institutionen – Polizei,
Sozialeinrichtungen, Justiz, hier auch das Institut Balear de la
Dona (IBD) und andere – auf den Plan.
Wie auch die Frauenhäuser, die letzte Zufluchtsstätte für
misshandelte Frauen. Vier davon, Häuser des Fraueninstituts, gibt
es allein auf Mallorca, eines auf Ibiza, ein weiteres auf Menorca.
Diskretion und absolute Vertraulichkeit sind hier oberstes Gebot.
2007 waren es 263 Frauen und 174 Jugendliche, die hier Zuflucht
suchten.
Allerdings: Ein Profil des typischen „maltrator”, des
(potenziell) gewalttätigen Mannes, gibt es nicht, sagt Ángel Garcia
Sanz, Sprecher der Policía Local in Palma – und das macht das
Prozedere im Einzelfall nicht einfacher. Wenn unter 092 der Notruf
einer Frau eingeht, ist Eile geboten. Innerhalb von neun Minuten
sind die Beamten vor Ort, einer davon ein eigens dafür
psychologisch geschulter Mitarbeiter.
Bei Aggressionen hat schnelles Handeln oberste Priorität. Die
„Asisten- cia a Víctimas de Violencia Doméstica y de Género”
umfasst eine Reihe von Schritten, um die Frau ad hoc zu schützen:
innerhalb von 20 Minuten (nach Anzeige) psychologische Betreuung,
sofortiges Verbot für den Mann, sich der Frau zu nähern, umgehend
behördlich-gerichtliche Schritte.
Die Rigorosität des Verfahrens hat offenbar dazu geführt, dass
sich zunehmend auch unter den Beschuldigten nicht wenige Männer in
ihren Rechten eingeschränkt fühlen. Drei von ihnen, die von ihren
(Ex-)Partnerinnen zu Unrecht angezeigt wurden (Belege liegen
MM vor), berichten von Sofort-Verhaftungen, mangelndem
Rechtsbeistand, Anwaltskosten und Fortführung der Gerichtsverfahren
– obwohl ihre Unschuld längst bewiesen war.
Nachdem das Thema „Gewalt gegen Frauen” viel zu lange
verharmlost wurde, scheint das Pendel jetzt zur anderen Seite
auszuschlagen. Damit Spanien sein „Macho”-Image endlich hinter sich
lässt.
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