Montagmorgen, kurz vor sechs, Paseo Marítimo:
ein Menschenauflauf wie bei einem Volksfest. Jugendliche strömen
aus der Diskothek "Abraxas", bevölkern die Straße, tanzen weiter
vor ihren Autos, aus denen die Bässe wummern, oder versuchen ein
Taxi anzuhalten. Und mitten im Getümmel: Polizeikontrolle. Mit zwei
Fahrzeugen und reichlich Lichteffekten sperren vier Beamte die
Fahrbahn Richtung Andratx und winken immer wieder Autos heraus.
Ohne Ausnahme, sagt Ángel Garcia Sanz, Sprecher der Policía Local
in Palma, finden jetzt im August regelmäßig Kontrollen am
Wochenende statt: an den Avenidas, der Playa, dem Paseo Marítimo.
Und das zu ganz unterschiedlichen Zeiten: "Vier- mal in einer
Nacht."
Seit Januar dieses Jahres bis jetzt habe es in Palma rund 5760
Alkoholkontrollen gegeben, von denen etwa 83 Prozent negativ
ausgefallen seien. Zwar habe sich die Anzahl der Kontrollen von
2003 (662) bis 2007 mit 8534 immens erhöht, die Zahl der positiv
getesteten Fahrer sei dabei, prozentual gesehen, jedoch eher noch
gesunken. "Die verstärkten Polizeikontrollen haben sicher dazu
beigetragen, dass sich die Einstellung gegenüber Alkohol am Steuer
geändert hat", sagt Sanz.
Wie natürlich auch die verschärfte Gesetzeslage, die nach der
Reform des Strafrechts Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist.
Auf ein "Trinken bis zur 0'5-Promille-Grenze" - Alkoholmenge in
Milliliter pro Liter Blut (mg/l) - sollte sich niemand mehr
verlassen. Mit einem Alcotest-Gerät wird die Alkoholkonzentration
im Körper (in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) ermittelt. Dabei
entsprechen 0'25 mg/l beim "Pusten" 0'5 Promille (= 0'5 mg/g
Blutalkoholkonzentration).
Für das Vorliegen eines strafbaren Delikts mit gerichtlichen
Konsequenzen liegt der gesetzlich festgelegte Grenzwert beim
"Pusten" bei 0'61; hier auf der Insel, sagt Polizeisprecher Sanz,
habe man sich auf einen Ermessensspielraum von bis zu 0'65
geeinigt. Wer mit über 1'2 Promille Alkohol im Blut erwischt wird,
muss mit drei bis sechs Monaten Ge- fängnis oder einer Geldstrafe
von bis zu zwölf Monatssätzen rechnen.
Wer in eine Kontrolle gerät, dem droht allerdings schon ab einem
Atemwert von 0'25 mg (= 0'5 Promille) Ärger: Für diese
"Ordnungswidrigkeit" können ein Bußgeld ab 300 Euro sowie
Führerscheinentzug von drei Monaten bis zu einem Jahr fällig sein.
Ángel Sanz: "Das hängt immer ganz vom Einzelfall ab." Liegt der
ermittelte Wert in kritischen Grenzbereichen, wird in der Regel
zweimal gemesssen. Hat der Proband Zweifel am Ergebnis, bringt eine
Blutprobe Klarheit.
Auf reine Zahlenspiele sollte sich indes niemand mehr verlassen:
Die Verträglichkeit von Alkohol und sein Einfluss auf die
Fahrtüchtigkeit sei äußerst variabel, so Ángel Sanz: "Wer durch
sein Fahrverhalten auffällt - etwa rote Ampeln überfährt - und
deshalb kontrolliert wird, kann schon mit 0'15 dran sein."
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