Oft scheitert die Wunschvorstellung schon an
der Sprache: Wer auf Mallorca arbeiten will, der sollte zumindest
Spanisch sprechen und verstehen - diesen Ratschlag bekommen
Auswanderer immer wieder zu hören. Zu Recht: Das Glück im Süden
will gut vorbereitet sein. Denn Vieles läuft hierzulande
anders.
NIE-Nummer ("Número de Identidad de Extranjero"): Wer auf
Mallorca arbeiten möchte, braucht dazu als Erstes eine spanische
Steuernummer. Ohne NIE-Nummer geht gar nichts. Am schnellsten
bekommt man sie, wenn man sich in das Ausländer-Register eintragen
lässt. Dann wird automatisch eine Nummer vergeben (wie der
Register-Eintrag geht, lesen Sie auf Seite 77).
Arbeitsvertrag ("contrato de trabajo"): Arbeitnehmer haben das
Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Wenn es nicht anders
ausgewiesen ist, gilt das Arbeitsverhältnis unbefristet und in
Vollzeit. Sehr viel häufiger als in Deutschland werden auf Mallorca
aber befristete Verträge geschlossen. In der Nebensaison schnellt
die Arbeitslosenzahl dann regelmäßig in die Höhe.
Sozialversicherung ("Seguridad Social"): Arbeitnehmer sind auf
Mallorca sozialversichert und müssen sich bei der "Seguridad
Social" anmelden. Dadurch sind unter anderem die Versorgung im
Krankheitsfall und der Erwerb eines Rentenanspruchs gesichert. Der
Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben beträgt derzeit 4'7
Prozent.
Probezeit ("período de prueba"): Die Dauer der Probezeit muss im
Vertrag festgehalten sein. Sie darf sechs Monate bei qualifizierten
und zwei Monate bei ungelernten Arbeitskräften nicht überschreiten.
In dieser Phase können beide Seiten das Arbeitsverhältnis ohne
Angabe von Gründen kündigen.
Gehalt ("salario"): Das Gehalt setzt sich in Spanien
üblicherweise aus Grundgehalt ("salario base") und Aufschlägen
("complementos salariales") zusammen. Die Höhe richtet sich
entweder nach dem von Arbeitgebern und Vertretern der verschiedenen
Berufsgruppen ausgehandelten Tarif oder nach dem
Verhandlungsgeschick der Einzelpersonen. In vielen Bereichen liegen
die auf Mallorca gezahlten Gehälter niedriger als in Deutschland.
Gut ausgebildete Fachkräfte aber können hier auch mehr verdienen
als in der Heimat. Arbeitnehmer haben das Anrecht auf zwei
Extramonatsgehälter pro Jahr, die üblicherweise zu Weihnachten und
im Sommer fällig werden.
Arbeitszeit ("jornada laboral"): Laut Gesetz darf die
Arbeitszeit grundsätzlich 40 Stunden in der Woche nicht
überschreiten. Pro Tag sind neun Stunden die Obergrenze. Zwischen
zwei Arbeitstagen müssen zwölf Stunden Pause liegen. Überstunden
müssen entweder über das Gehalt oder durch Freizeit ausgeglichen
werden. Die Realität sieht vielerorts auf Mallorca jedoch anders
aus. In vielen Branchen wird deutlich länger gearbeitet.
Freie Tage ("permisos retribuidos"): Wie in Deutschland haben
Arbeitnehmer in Spanien unter bestimmten Bedingungen Anrecht auf
freie Tage. So etwa bei Hochzeit (15 Tage), Todesfall
beziehungsweise schwerer Krankheit eines engen Angehörigen (zwei
Tage) oder Umzug (ein Tag). Vermögenswirksame Leistungen etwa gibt
es im Gegensatz dazu in Spanien nicht. Der Urlaubsanspruch liegt
bei mindestens 30 Kalendertagen. Dazu kommen maximal 14
Feiertage.
Kündigung ("despido"): Der Kündigungsschutz ist in Spanien wenig
ausgeprägt. Arbeitnehmer können in der Regel fristlos entlassen
werden, auch ohne Angabe von Gründen. In solchen Fällen werden
allerdings hohe Abfindungen fällig, pro Jahr der
Betriebszugehörigkeit in Höhe von 45 Tagessätzen. Für Arbeitnehmer
gilt grundsätzlich eine Kündigungfrist von mindestens 15 Tagen, die
je nach Tarifvertrag auch darüber liegen kann. Ein Verstoß gegen
die Frist kann durch Gehaltsabzug geahndet werden.
Krankheit ("enfermedad"): Wer krank ist, verdient in Spanien in
der Regel weniger. Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird das
Gehalt der ersten drei Krankheitstage gestrichen. Danach werden von
der Seguridad Social zunächst 60 Prozent des Gehalts übernommen, ab
der vierten Woche dann 75 Prozent.
Steuer ("IRPF/Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas"):
Das spanische Steuersystem ist vierstufig. Wer bis zu 17.360 Euro
pro Jahr verdient, zahlt 24 Prozent Einkommensteuer. Bis 32.360
Euro liegt der Satz bei 28 Prozent, bis 52.360 bei 37 Prozent,
darüber greift der Spitzensteuersatz von 43 Prozent.
Altersrente ("pensión de jubilación"): Wer in Spanien arbeitet
und sozialversichert ist, erwirbt auch in Spanien Rentenansprüche.
Eine eigene spanische Rente bekommt später einmal, wer länger als
15 Jahre in die Seguridad Social eingezahlt hat. Andernfalls werden
die spanischen Beitragsjahre auf die Rente des Heimatlandes
angerechnet. Die Durchschnittsrente in Spanien liegt bei rund 700
Euro.
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