Eine böse Überraschung hat in der vergangenen Woche ein
deutscher Mallorca-Resident erlebt: Bei einer Verkehrskontrolle im
Inselosten zeigte er wie immer seinen deutschen Führerschein vor.
Der Beamte besah sich den grauen „Lappen” und war nicht damit
zufrieden. Er schrieb einen Strafzettel, der jetzt dem Mallorca
Magazin in Kopie vorliegt. Was genau der Beamte beanstandet,
ist nicht wörtlich zu entziffern. Aber offenbar hielt der Beamte
den Führerschein für nicht gültig. Klar zu erkennen ist die Höhe
der Strafe: 450 Euro.
Es ist das erste Mal, dass ein solcher Fall öffentlich wird.
Denn bisher galt auch auf Mallorca stets: Alle EU-Führerscheine
sind EU-weit gültig. Was jedoch so gut wie niemand weiß: Die
spanische Regierung hat im Jahr 2006 ein Dekret erlassen, das auch
die Nutzung ausländischer Führerscheine davon abhängig macht, ob
sich ihr Besitzer einem Gesundheitstest unterzogen hat. Inhaber
eines spanischen Führerscheins müssen seit eh und je alle paar
Jahre zum Arzt, um ihr Hör- und Sehvermögen sowie ihren Blutdruck
überprüfen zu lassen. Diese Regelung gilt also auch für deutsche
Residenten auf Mallorca, wenn seit deren Übersiedelung bereits mehr
als zwei, fünf oder zehn Jahre vergangen sind – je nach Alter.
Urlauber sind nicht betroffen.
Das deutsche Konsulat in Palma weist bereits seit Längerem auf
diesen Umstand hin. Im Merkblatt zum Thema Führerscheine heißt es:
„Laut Auskunft der spanischen Verkehrsbehörde unterliegt die
Geltungsdauer jedes Führerscheins dem spanischen Recht und ist
somit ab Niederlassung in Spanien befristet.” Auch der als
besonders kritisch bekannte Präsident des Automobilklubs
„Automovilistas Europeos”, Mario Arnaldo, gibt den Behörden diesmal
recht: „Es kann sein, dass die Polizei jetzt beginnt, die
Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren.” Mit dem Vorgehen
aber ist er nicht einverstanden. „Man kann nicht einfach hohe
Geldstrafen verhängen, ohne die Leute vorher zu informieren.” Der
Passus über die Gesundheitstests für Ausländer sei nun einmal
weitgehend unbekannt. Eine Infokampagne sei angebracht.
Wie es aussieht, sollten Mallorca-Residenten, die in eine
Verkehrskontrolle geraten, in Zukunft tunlichst den Nachweis
erbringen können, dass sie rechtzeitig beim Gesundheitscheck waren.
In den zuständigen Zentren wird nach der Untersuchung ein
entsprechendes Dokument ausgehändigt.
Eine klare Linie scheint es in Sachen Führerscheine bei der
mallorquinischen Polizei allerdings nicht zu geben. Während die
Nationalpolizei beteuert, die Führerscheine nur auf ihre Gültigkeit
hin zu kontrollieren, verweist die Guardia Civil auf die
Verkehrsbehörde. Die Lokalpolizei von Palma dagegen versichert,
alle EU-Führerscheine würden ohne Probleme akzeptiert.
INFO:
ALLE JAHRE WIEDER ZUM ARZT:
EU-Richtlinie 2006/126, Artikel 11, Absatz 2: "Der Mitgliedsstaat
des ordentlichen Wohnsitzes kann auf den Inhaber eines von einem
anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins seine
innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung,
Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden." Königliches
Dekret 62/2006, Artikel 24: "Nicht zum Fahren in Spanien
berechtigen Führerscheine, deren Besitzer sich nicht in der
gesetzlichen Frist der Gesundheitsprüfung unterzogen haben."
Fristen: Ab 70 alle 2 Jahre, zwischen 45 und 70 alle 5 Jahre, bis
45 alle 10 Jahre.
Den Gesundheitscheck führen die Centros de Reconocimiento de
Conductores durch (Adressen hier). Die Kosten liegen bei 48 Euro,
mitzubringen sind zwei Passfotos und ein Ausweis.
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