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César C. hatte wahrlich Pech: Der 55-Jährige ist der erste Autofahrer, der auf den Balearen nach dem reformierten Strafrecht wegen Alkohols am Steuer verurteilt worden ist. Knapp zwei Stunden nach Inkrafttreten des Gesetzes am 6. Dezember geriet er in Manacor in eine Polizeikontrolle. Und hatte mehr als 1'2 Promille. César muss nun seinen Führerschein für zweieinhalb Jahre abgeben, 61 Tage Sozialdienst leisten und eine Geldstrafe in Höhe von 270 Tagessätzen à sechs Euro zahlen (macht 1620 Euro). Die Gesetzes-Reform verschärft die Strafen für Verkehrsdelikte zum Teil drastisch.

So gelten bestimmte Verkehrsvergehen seitdem als Straftaten und werden dementsprechend streng geahndet. Wer zu schnell fährt oder betrunken am Steuer sitzt, muss unter Umständen sogar mit Gefängnis rechnen. Allein in den ersten fünf Tagen hat die Polizei landesweit 275 Fälle registriert, in denen die neuformulierten Grenzwerte überschritten wurden – die allermeisten wegen zu hoher Alkoholwerte. Die neuen Regeln sehen folgendermaßen aus: Wer die Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften um mehr als 60 Stundenkilometer, auf Landstraßen und Autobahnen um 80 km/h überschreitet, muss ebenso mit harten Strafen rechnen, wie Fahrer, die mehr als 1'2 Promille Alkohol im Blut haben. In allen Fällen drohen drei bis sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen, sowie Sozialdienst von bis zu 90 Tagen und Führerscheinentzug für bis zu vier Jahre.

Bei den Alkoholkontrollen gelten per Gesetz zwei Grenzwerte: Das neue Strafrecht greift, wenn die Alkoholmenge im Blut 1'2 Gramm pro Liter übersteigt, bzw. in der Atemluft 0'6 Milligramm pro Liter. Der Begriff „Promille”, der in Deutschland umgangssprachlich benutzt wird, bezieht sich auf die Alkoholmenge im Blut, die üblicherweise in Gramm pro Kilogramm, bzw. Milligramm pro Gramm berechnet wird, sagt Dr. Günter Schmidt, Chemiker und Betreiber der Internetseite www.blutalkohol-homepage.de.
Wer bei der Polizeikontrolle pusten muss und einen Atemluft-Alkohol-Gehalt von 0'6 Milligramm pro Liter aufweist, hat demnach nicht 0'6 „Promille”. Um den ungefähren Blutalkohol– und damit den Promille-Wert zu errechnen, muss das Blas-Ergebnis verdoppelt werden. Manche Messgeräte rechnen das Atem-Luft-Ergebnis sofort in den Blutalkohol-Wert um und zeigen diesen dann auch an. Der genaue Promille-Wert lässt sich nur durch eine Blutprobe bestimmen.