César C. hatte wahrlich Pech: Der 55-Jährige
ist der erste Autofahrer, der auf den Balearen nach dem
reformierten Strafrecht wegen Alkohols am Steuer verurteilt worden
ist. Knapp zwei Stunden nach Inkrafttreten des Gesetzes am 6.
Dezember geriet er in Manacor in eine Polizeikontrolle. Und hatte
mehr als 1'2 Promille. César muss nun seinen Führerschein für
zweieinhalb Jahre abgeben, 61 Tage Sozialdienst leisten und eine
Geldstrafe in Höhe von 270 Tagessätzen à sechs Euro zahlen (macht
1620 Euro). Die Gesetzes-Reform verschärft die Strafen für
Verkehrsdelikte zum Teil drastisch.
So gelten bestimmte Verkehrsvergehen seitdem als Straftaten und
werden dementsprechend streng geahndet. Wer zu schnell fährt oder
betrunken am Steuer sitzt, muss unter Umständen sogar mit Gefängnis
rechnen. Allein in den ersten fünf Tagen hat die Polizei landesweit
275 Fälle registriert, in denen die neuformulierten Grenzwerte
überschritten wurden – die allermeisten wegen zu hoher
Alkoholwerte. Die neuen Regeln sehen folgendermaßen aus: Wer die
Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften um mehr als 60
Stundenkilometer, auf Landstraßen und Autobahnen um 80 km/h
überschreitet, muss ebenso mit harten Strafen rechnen, wie Fahrer,
die mehr als 1'2 Promille Alkohol im Blut haben. In allen Fällen
drohen drei bis sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu
360 Tagessätzen, sowie Sozialdienst von bis zu 90 Tagen und
Führerscheinentzug für bis zu vier Jahre.
Bei den Alkoholkontrollen gelten per Gesetz zwei Grenzwerte: Das
neue Strafrecht greift, wenn die Alkoholmenge im Blut 1'2 Gramm pro
Liter übersteigt, bzw. in der Atemluft 0'6 Milligramm pro Liter.
Der Begriff „Promille”, der in Deutschland umgangssprachlich
benutzt wird, bezieht sich auf die Alkoholmenge im Blut, die
üblicherweise in Gramm pro Kilogramm, bzw. Milligramm pro Gramm
berechnet wird, sagt Dr. Günter Schmidt, Chemiker und Betreiber der
Internetseite www.blutalkohol-homepage.de.
Wer bei der Polizeikontrolle pusten muss und einen
Atemluft-Alkohol-Gehalt von 0'6 Milligramm pro Liter aufweist, hat
demnach nicht 0'6 „Promille”. Um den ungefähren Blutalkohol– und
damit den Promille-Wert zu errechnen, muss das Blas-Ergebnis
verdoppelt werden. Manche Messgeräte rechnen das Atem-Luft-Ergebnis
sofort in den Blutalkohol-Wert um und zeigen diesen dann auch an.
Der genaue Promille-Wert lässt sich nur durch eine Blutprobe
bestimmen.
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