Mallorca - Die Erklärungen, wie ein reisewilliger
Mallorca-Resident nachweisen kann, dass er auch tatsächlich auf der
Insel lebt, sind so zahlreich wie die Flug- und Fährgesellschaften.
Offenbar herrscht hier große Verwirrung – wovon auch die
Leserzuschriften zeugen, die immer wieder in der Redaktion
landen.
Der Rabatt selbst ist eine allseits beliebte Erfindung: Immerhin
werden so Reisen zu den Nachbarinseln und aufs Festland billiger –
seit Jahresbeginn sogar um 50 Prozent. Die Flug– und
Fährgesellschaften gewähren ihren Passagieren die Ermäßigung auf
die Tickets und bekommen das Geld anschließend vom Staat zurück. So
unterstützt die Zentralregierung die Bewohner der Balearen, der
Kanaren und der Exklaven Ceuta und Melilla. In den Genuss der
Vergünstigung soll aber nur kommen, wer auch tatsächlich in einer
dieser Gegenden lebt.
Bisher war der Nachweis problemlos möglich: Wer den
Residenten-Rabatt wollte, musste bei der Buchung oder beim
Einchecken entweder seine Ausländerkarte oder aber eine
Bescheinigung der Gemeinde vorlegen, aus der hervorging, dass der
Reisende dort tatsächlich gemeldet war. Das Problem dabei: In
vielen mallorquinischen Gemeinden sind Ausländer gemeldet, die
ihren Wohnsitz aber eigentlich in der Heimat haben und hier nur
ihren Urlaub im Ferienhaus verbringen. Die Ausländerkarte wiederum
ist abgeschafft.
Seit April gibt es stattdessen nun das zentrale
Ausländerregister, in das sich jeder Ausländer eintragen lassen
muss, der länger als drei Monate am Stück in Spanien lebt. Die
Ausländerbehörde stellt ein Dokument aus, das den Inhaber als
Residenten ausweist.
Die neue Situation schlägt sich bei Flug- und Fährgesellschaften
noch nicht in einer einheitlichen Linie nieder. Üblicherweise
gewähren sie den Rabatt sowohl bei telefonischer Buchung als auch
beim Ticket-Kauf per Internet. Welche Angaben dafür nötig sind,
variiert aber kräftig. Bei Iberia etwa heißt es auf Anfrage, die
Passagiere müssten ihren „Residenten-Code” angeben. Was das sein
soll ist unklar: „Eine Reihe von Daten”, sagt eine
Unternehmenssprecherin. Bei Air Europa muss man beim Einchecken
weiterhin die Meldebescheinigung der Gemeinde vorlegen, will man
nicht am Flughafen doch noch die gesparte Hälfte des Flugpreises
nachzahlen müssen.
Ein Sonderfall ist Air Berlin. Dort bekommt man die
Vergünstigung aus technischen Gründen nur bei telefonischer
Buchung. Den Residenten-Status weisen Fluggäste hier nach, indem
sie den Ausdruck ihres Ausländer-Register-Eintrags vorlegen – oder
ihre noch gültige Ausländerkarte. Genauso hat es die Regierung in
Madrid den Fluggesellschaften in einer internen Mitteilung erklärt,
die MM vorliegt.
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