Jetzt ist es schwarz auf weiß nachzulesen: Die „Tarjeta de
residente” wird abgeschafft. Wie berichtet hatte der Ministerrat am
16. Februar ein entsprechendes Dekret verabschiedet. Der Text ist
am Mittwoch im Gesetzblatt erschienen und tritt in einem Monat in
Kraft, am 28. März.
Aus Artikel 7 des Dekrets geht hervor, dass sich EU-Ausländer,
die länger als drei Monate in Spanien leben wollen, in ein
„Ausländerregister” eintragen lassen müssen. Die zuständige Behörde
stellt dann ein Zertifikat aus. Die „Residencia” können
EU-Ausländer nicht mehr beantragen, wenn das Dekret in Kraft ist –
eine Tatsache, die verschiedene Reaktionen hervorruft.
Zwar ist der Ausländerausweis für Arbeitnehmer aus der EU schon
seit Jahren nicht mehr Pflicht (ausgenommen waren Rentner), in
vielen Alltagssituationen ist sie aber doch nützlich und wird darum
noch immer von vielen Residenten beantragt. In Zukunft steht
Residenten als Ausweisdokument nur noch der Reisepass zur
Verfügung. Anträge auf Ausstellung einer „Residencia”, die vor
Inkrafttreten des Dekrets beim zuständigen Ausländerbüro eingehen,
sollen auf Wunsch noch bearbeitet werden.
Unter dem Hinweis, das Dekret müsse nun zunächst geprüft werden,
wollten sich weder Palmas Ausländerbehörde noch das deutsche
Generalkonsulat in Barcelona äußern.
Das zuständige Ausländerbüro liegt im Polígono Levante in
Palma.
C/ Ciudad de Queretaro s/n, Tel. 971-989170.
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