TW
0

Jetzt ist es schwarz auf weiß nachzulesen: Die „Tarjeta de residente” wird abgeschafft. Wie berichtet hatte der Ministerrat am 16. Februar ein entsprechendes Dekret verabschiedet. Der Text ist am Mittwoch im Gesetzblatt erschienen und tritt in einem Monat in Kraft, am 28. März.

Aus Artikel 7 des Dekrets geht hervor, dass sich EU-Ausländer, die länger als drei Monate in Spanien leben wollen, in ein „Ausländerregister” eintragen lassen müssen. Die zuständige Behörde stellt dann ein Zertifikat aus. Die „Residencia” können EU-Ausländer nicht mehr beantragen, wenn das Dekret in Kraft ist – eine Tatsache, die verschiedene Reaktionen hervorruft.

Zwar ist der Ausländerausweis für Arbeitnehmer aus der EU schon seit Jahren nicht mehr Pflicht (ausgenommen waren Rentner), in vielen Alltagssituationen ist sie aber doch nützlich und wird darum noch immer von vielen Residenten beantragt. In Zukunft steht Residenten als Ausweisdokument nur noch der Reisepass zur Verfügung. Anträge auf Ausstellung einer „Residencia”, die vor Inkrafttreten des Dekrets beim zuständigen Ausländerbüro eingehen, sollen auf Wunsch noch bearbeitet werden.

Unter dem Hinweis, das Dekret müsse nun zunächst geprüft werden, wollten sich weder Palmas Ausländerbehörde noch das deutsche Generalkonsulat in Barcelona äußern.

Das zuständige Ausländerbüro liegt im Polígono Levante in Palma.
C/ Ciudad de Queretaro s/n, Tel. 971-989170.