TW
0

In Andratx werden vorerst keine Baugenehmigungen mehr erteilt. Das hat die Stadtverwaltung des Küstenortes in einer außerordentlichen Sitzung am vergangenen Dienstagabend beschlossen. Das Moratorium ist bereits in Kraft und soll höchstens ein Jahr lang gelten. Betroffen sind größere Baumaßnahmen („obra mayor”), Renovierungen können dagegen weiterhin beantragt werden. Laufende Bauarbeiten können zu Ende geführt werden.

Faktisch wird sich durch die Entscheidung in der Gemeinde wenig ändern. Denn die Abteilung Städtebau im Rathaus von Andratx ist nun schon seit mehr als zwei Monaten nicht funktionsfähig. Laut Pressestelle der Gemeindeverwaltung werden seit dem 27. November keine Baugenehmigungen mehr erteilt. An dem Tag verhaftete die Polizei den Bürgermeister von Andratx, Eugenio Hidalgo, und den obersten Bauaufseher, Jaume Gibert. Beide sollen zu Unrecht Lizenzen vergeben und dafür Schmiergeld kassiert haben.

Von dem Moratorium sind auch alle Lizenzen betroffen, die in den vergangenen drei Monaten beantragt und noch nicht bewilligt wurden. Laut einem Sprecher der Stadt sind dies rund 20. Die gezahlten Gebühren werden erstattet, für eventuelle Entschädigungen wird die Stadt Andratx zuständig sein. Bauanträge, die bereits vor dieser Drei-Monats-Frist eingereicht wurden, sind automatisch bewilligt, wie es in einer Pressemitteilung der Stadt heißt. Allerdings nur, wenn sie nicht zu den im Rahmen des Korruptionsskandals beschlagnahmten Unterlagen gehören.

Das Moratorium sei nötig, sagte Bürgermeister Jaume Porsell, um die „Effektivität der zukünftigen Stadtplanung in Andratx zu schützen”. Baulizenzen sollen erst wieder erteilt werden, wenn die Bauordnung der Gemeinde dem Plan Territorial de Mallorca angepasst ist – spätestens aber in einem Jahr. Welche Folgen dem Immobilienmarkt in Andratx nun drohen, ist ungewiss. Einige Immobilienhändler berichten zwar von verunsicherten Kunden, das Geschäft brumme aber trotz des Skandals, beteuern sie – und weisen Presseberichte der vergangenen Woche zurück, sie gäben neuerdings Garantien für ihre Vermittlungsarbeit. Erstens könne ein Makler nicht die Rechtmäßigkeit einer Immobilie garantieren, die ihm gar nicht gehöre, und zweitens werde schon immer versucht, für eine höchstmögliche juristische Sicherheit zu sorgen, heißt es.