TW
0

Mario Arnaldo macht Autofahrern Hoffnung: Laut dem Präsidenten des Automobilklubs Automovilistas Europeos Asociados wird der neue Punkteführerschein keinerlei Folgen für Residenten mit Fahrlizenz aus der Heimat haben. Die Rechtslage lasse das nicht zu.

In der vergangenen Woche hatte die Verkehrsbehörde („Tráfico”) in Madrid mitgeteilt, deutsche Residenten würden zum Umtausch ihres deutschen Führerscheins gezwungen, sobald sie erstmalig eine Punktestrafe bekommen. Vom 1. Juli an gibt es in Spanien für bestimmte Verkehrsvergehen neben Geldstrafen auch Punktabzüge.

„Das System ist aber auf EU-Ausländer nicht anwendbar”, sagt Arnaldo: Weil EU-Bürger mit Führerschein aus dem Heimatland nicht zur Registrierung ihrer Fahrlizenz verpflichtet seien und für sie somit auch kein Punktekonto eingerichtet werden könne. Schon gar nicht sei der spanische Staat berechtigt, einen EU-Ausländer zum Umtausch seines Führerscheins zu zwingen.

„Tráfico” beharrt aber darauf, dass das Punktesystem auch für EU-Ausländer mit spanischem Wohnsitz gilt. Die balearische Provinzvertretung der Verkehrsbehörde teilte jetzt in einer schriftlichen Stellungnahme ihren Standpunkt mit. Leiterin Maria Teresa Sau Llanas widerspricht darin der „Tráfico”-Zentrale in Madrid.

Von „Zwangsumtausch” des Führerscheins ist bei ihr keine Rede. Wohl aber von „Registrierung”: Wer erstmalig eine Punktestrafe bekommt, werde ins Register der Verkehrsbehörde aufgenommen.

Die Folgen sind nicht anders als bei einem Zwangsumtausch: Wer einmal von der spanischen Verkehrsbehörde erfasst ist, unterliegt einerseits dem neuen Punktesystem und muss sich andererseits regelmäßig vom Arzt die Fahrtüchtigkeit bescheinigen lassen – wie es bei Inhabern eines spanischen Führerscheins üblich ist.

Michael Nissen, Rechtsexperte des ADAC in München, hatte in der vergangenen Woche auf MM-Anfrage bestätigt, ein Zwangsumtausch sei rechtlich unbedenklich – im Widerspruch zu seinem spanischen Kollegen Mario Arnaldo. Der hält sogar eine Zwangsregistrierung von Führerscheinen aus EU-Ländern für nicht zulässig. Die spanischen Gesetze sähen ausdrücklich nur eine „freiwillige” Registrierung vor. Welche Folgen das Punktesystem für Residenten mit nicht-spanischem Führerschein hat, bleibt angesichts der widersprüchlichen Aussagen also abzuwarten. Klar ist jedoch, dass von der Punkteregel nicht betroffen ist, wer sich bei der Verkehrspolizei nicht mit spanischem Wohnsitz ausweist.

Den Plänen der Verkehrsbehörde zufolge hat ab Samstag, 1. Juli, jeder Autofahrer mit registriertem oder spanischem Führerschein ein Guthaben von zwölf Punkten (Fahranfänger: acht). Sind die Punkte wegen Verkehrsvergehen aufgebraucht, ist der „Lappen” weg. Ein Punkteabzug droht bereits Autofahrern, die nicht angeschnallt sind oder ein Stoppschild ignorieren.