Mario Arnaldo macht Autofahrern Hoffnung: Laut dem Präsidenten
des Automobilklubs Automovilistas Europeos Asociados wird der neue
Punkteführerschein keinerlei Folgen für Residenten mit Fahrlizenz
aus der Heimat haben. Die Rechtslage lasse das nicht zu.
In der vergangenen Woche hatte die Verkehrsbehörde („Tráfico”)
in Madrid mitgeteilt, deutsche Residenten würden zum Umtausch ihres
deutschen Führerscheins gezwungen, sobald sie erstmalig eine
Punktestrafe bekommen. Vom 1. Juli an gibt es in Spanien für
bestimmte Verkehrsvergehen neben Geldstrafen auch Punktabzüge.
„Das System ist aber auf EU-Ausländer nicht anwendbar”, sagt
Arnaldo: Weil EU-Bürger mit Führerschein aus dem Heimatland nicht
zur Registrierung ihrer Fahrlizenz verpflichtet seien und für sie
somit auch kein Punktekonto eingerichtet werden könne. Schon gar
nicht sei der spanische Staat berechtigt, einen EU-Ausländer zum
Umtausch seines Führerscheins zu zwingen.
„Tráfico” beharrt aber darauf, dass das Punktesystem auch für
EU-Ausländer mit spanischem Wohnsitz gilt. Die balearische
Provinzvertretung der Verkehrsbehörde teilte jetzt in einer
schriftlichen Stellungnahme ihren Standpunkt mit. Leiterin Maria
Teresa Sau Llanas widerspricht darin der „Tráfico”-Zentrale in
Madrid.
Von „Zwangsumtausch” des Führerscheins ist bei ihr keine Rede.
Wohl aber von „Registrierung”: Wer erstmalig eine Punktestrafe
bekommt, werde ins Register der Verkehrsbehörde aufgenommen.
Die Folgen sind nicht anders als bei einem Zwangsumtausch: Wer
einmal von der spanischen Verkehrsbehörde erfasst ist, unterliegt
einerseits dem neuen Punktesystem und muss sich andererseits
regelmäßig vom Arzt die Fahrtüchtigkeit bescheinigen lassen – wie
es bei Inhabern eines spanischen Führerscheins üblich ist.
Michael Nissen, Rechtsexperte des ADAC in München, hatte in der
vergangenen Woche auf MM-Anfrage bestätigt, ein Zwangsumtausch sei
rechtlich unbedenklich – im Widerspruch zu seinem spanischen
Kollegen Mario Arnaldo. Der hält sogar eine Zwangsregistrierung von
Führerscheinen aus EU-Ländern für nicht zulässig. Die spanischen
Gesetze sähen ausdrücklich nur eine „freiwillige” Registrierung
vor. Welche Folgen das Punktesystem für Residenten mit
nicht-spanischem Führerschein hat, bleibt angesichts der
widersprüchlichen Aussagen also abzuwarten. Klar ist jedoch, dass
von der Punkteregel nicht betroffen ist, wer sich bei der
Verkehrspolizei nicht mit spanischem Wohnsitz ausweist.
Den Plänen der Verkehrsbehörde zufolge hat ab Samstag, 1. Juli,
jeder Autofahrer mit registriertem oder spanischem Führerschein ein
Guthaben von zwölf Punkten (Fahranfänger: acht). Sind die Punkte
wegen Verkehrsvergehen aufgebraucht, ist der „Lappen” weg. Ein
Punkteabzug droht bereits Autofahrern, die nicht angeschnallt sind
oder ein Stoppschild ignorieren.
Kein Kommentar
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Noch kein Kommentar vorhanden.