Peter Sylent ist „not amused”. Der Hamburger Fotograf, der sein
Geld zu einem Teil damit verdient, Bilder von Promi-Domizilen –
gerade auch auf Mallorca – vom Hubschrauber aus zu schießen,
scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer
Verfassungsbeschwerde.
Seine Luftaufnahmen waren gemeinsam mit einer Wegbeschreibung
zum Anwesens von Regina Ziegler auf Mallorca verbreitet worden,
woraufhin die Film– und Fernsehproduzentin vor Berliner Gerichten
erfolgreich auf Unterlassung klagte.
Im Dezember 2003 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil
gefällt, das zwar Luftaufnahmen von Häusern gestattet, nicht aber
Wegbeschreibungen, da durch „die Aufhebung der Anonymität der
Anwesen einem großen Publikum Einblick in private Lebensbereiche”
gewährt werde, wie es offiziell in der BGH-Begründung hieß (VI ZR
373 /02 und 404 / 02).
Fotograf Peter Sylent sah daraufhin die „Belange der
Unterhaltungsindustrie” untergraben und das Urteil als „Zensur” an.
Das Bundesverfassungsgericht jedoch nahm seine
Verfassungsbeschwerde erst gar nicht zur Entscheidung an: Die
Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht einerseits und
Pressefreiheit andererseits sei rechtens gewesen – vor allem auch
deshalb, weil das Ehepaar Ziegler sein Grundstück erkennbar gegen
Einblicke von außen habe schützen wollen.
Der Rechtsstreit entbrannte schon 1999, als Luftaufnahmen
prominenter Mallorca-Domizile in Kombination mit Namen und
Wegbeschreibung – unter dem Namen „Star Guide Mallorca” – in der
Zeitschrift „TV Movie” abgedruckt wurden. Damals erwirkte Regina
Ziegler gemeinsam mit den Moderatorinnen Sabine Christiansen, Ulla
Kock am Brink und Alida Gundlach, die ebenfalls betroffen waren,
eine einstweilige Verfügung.
Obwohl der BGH in Sachen Luftbilder 2003 schließlich zugunsten
Peter Sylent entschied – die Veröffentlichung der Luftbilder der
Christansen- und Gundlach-Fincas, die Sylent ebenfalls an „TV
Movie” verkauft hatte, wurde als rechtens angesehen –, und er
dieses Urteil heute auch gegenüber MM als einzig
entscheidend sieht, ist sein Ärger unverkennbar: „Bei Dreharbeiten
gehen Promis und Presse bei Frau Ziegler ein und aus, und dann
zieht sie so vom Leder. Das ist doch irgendwie unsinnig.”
Anderseits sei „der jetzige Beschluss auch gar nicht relevant, da
es sich um kein Urteil handelt.”
Dass das ganze Thema aufgrund der veröffentlichten
Wegbeschreibungen und Ermunterung der Leser, die Promis in ihren
Domizilen heimzusuchen, so hochgekocht sei, läge zudem nicht in
seinem Verantwortungsbereich: Diese Informationen habe er der
Redaktion, an die er seine Fotos verkaufte, ledigich intern zur
Verfügung gestellt, um die Ortsangaben verifizieren zu können:
„Eine Sache des Vertrauens”.
Regina Ziegler äußerte sich gegenüber MM dagegen
befriedigt über den Spruch des Verfassungsgerichts, das dem Schutz
der Privatsphäre Vorrang einräume.
Von einer „bedeutsamen Entscheidung” sprach der Berliner
Rechtsanwalt Christian Schertz, der Ziegler damals vertreten hatte.
Das Bundesverfassungsgericht habe sich mit seinem aktuellen
Beschluss in Richtung Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
bewegt, der den Schutz Prominenter vor Paparazzi künftig gestärkt
wissen wolle.
P.S. Gern hätte MM auch ein Foto von Sylent auf diese
Seite gestellt. Aber eine solche Veröffentlichung lehnte der
Fotograf ab.
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